Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat ihre Untersuchungen im Fall der Swiss Financial Services AG intensiviert. Neuen Erkenntnissen zufolge nutzt das Unternehmen die Website swiss-financial.org für Geschäftszwecke. Die BaFin hatte bereits am 6. März 2024 mitgeteilt, dass sie gegen das Unternehmen ermittelt.
Rechtlicher Rahmen
In Deutschland ist eine behördliche Erlaubnis der BaFin erforderlich, um Bank- und Finanzdienstleistungen oder Wertpapiergeschäfte anbieten zu dürfen. Es gibt jedoch Unternehmen, die solche Dienstleistungen ohne die nötige Lizenz anbieten. Ob ein Unternehmen über die erforderliche Erlaubnis verfügt, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Diese Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes, der die unerlaubte Ausübung von Finanzdienstleistungen regelt.
Verbraucherhinweise
Die BaFin, das Bundeskriminalamt sowie die Landeskriminalämter empfehlen Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Online-Investitionen besonders vorsichtig zu sein. Sie raten dazu, vor einer Anlage ausgiebig Recherchen anzustellen, um Betrugsversuche zu erkennen. Weitere Tipps und Informationen zum Schutz vor Betrug im Finanzsektor bietet die BaFin in ihrer Podcastreihe „Vorsicht, Betrug“, die sich mit Verbraucherschutzthemen befasst.
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