Die 6. Große Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München I hat mit zwei Beschlüssen vom heutigen Tage die Haftbeschwerden der Beschuldigten Andrea T. und Darius N. als unbegründet verworfen. Die beiden Beschuldigten waren am 24.01.2023 auf der Grundlage von Haftbefehlen des Amtsgerichts München vom 20.01.2023 festgenommen worden. Noch am selben Tag legten beide Beschuldigte jeweils Beschwerde gegen diese Haftbefehle ein. Nachdem das Amtsgericht München den Beschwerden nicht abgeholfen hatte, hatte die 6. Große Strafkammer zu entscheiden.
Die Verwerfung der Haftbeschwerden stützte die Kammer insbesondere darauf, dass sowohl ein dringender Tatverdacht hinsichtlich der vorgeworfenen Straftaten als auch – entgegen den Ausführungen der Verteidiger – jeweils der Haftgrund der Fluchtgefahr bei beiden Beschuldigten vorlag.
Den Beschuldigten steht gegen die Entscheidung des Landgerichts jeweils das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde zum Oberlandesgericht München zu.
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