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Erneute Diskussion über ein AfD Verbot nach den gestrigen Erfahrungen im Thüringer Landtag

MediaDS (CC0), Pixabay
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Was passiert aber mit Abgeordnetenmandaten, wenn eine Partei verboten wird?

Wenn eine Partei in Deutschland verboten wird, stellt sich die Frage, was mit den Abgeordneten geschieht, die zum Zeitpunkt des Parteiverbots in Landesparlamenten oder im Bundestag sitzen. Die rechtliche Lage ist dabei komplex, da ein Parteiverbot nicht automatisch zu einem Verlust des Abgeordnetenmandats führt. Hier ist eine Übersicht, was in einem solchen Fall passieren würde:

1. Parteiverbotsverfahren und dessen Ablauf

Ein Parteiverbot kann nur durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden und basiert auf Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“

Ein solches Verfahren wird in der Regel auf Antrag der Bundesregierung, des Bundestages oder des Bundesrates eingeleitet und muss vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Wenn das Gericht die Verfassungswidrigkeit feststellt, wird die Partei aufgelöst, und ihre Tätigkeiten werden verboten.

2. Was passiert mit den Abgeordneten nach einem Parteiverbot?

Ein Parteiverbot betrifft zunächst nur die Partei als Organisation, nicht aber die Abgeordneten, die für diese Partei gewählt wurden. Abgeordnete in Deutschland haben einen besonderen Schutzstatus, der im Grundgesetz verankert ist. Laut Artikel 38 des Grundgesetzes sind Abgeordnete Vertreter des gesamten Volkes und nicht an Weisungen gebunden. Das bedeutet:

  • Abgeordnete behalten ihr Mandat: Auch wenn die Partei verboten wird, verlieren die Abgeordneten nicht automatisch ihre Sitze in den Parlamenten (Bundestag oder Landtage). Sie wurden als Einzelpersonen gewählt und ihr Mandat ist rechtlich nicht direkt mit der Partei verbunden, für die sie kandidiert haben.
  • Fraktionsstatus: Mit dem Parteiverbot erlischt in der Regel der Fraktionsstatus der betroffenen Partei im Parlament, da die Fraktion in der Regel eng mit der Partei verknüpft ist. In diesem Fall könnten die ehemaligen Parteimitglieder als parteilose Abgeordnete im Parlament bleiben oder sich zu einer neuen Fraktion formieren, wenn sie die nötige Anzahl an Abgeordneten haben.
  • Parteiaustritt oder Fortführung der politischen Arbeit: Viele der betroffenen Abgeordneten könnten sich entscheiden, entweder ihre politische Arbeit als parteilose Abgeordnete fortzusetzen oder sich einer anderen Partei anzuschließen. In der Vergangenheit haben Abgeordnete bei ähnlichen Fällen nach dem Parteiverbot versucht, politische Bewegungen oder neue Parteien zu gründen.

3. Praktische Konsequenzen für die Verbotspartei

  • Parteistrukturen werden aufgelöst: Die gesamte Parteiorganisation wird zerschlagen, alle Parteivermögenswerte beschlagnahmt und es wird der Partei untersagt, weiter zu agieren. Parteizentralen, Büros und andere Ressourcen werden geschlossen.
  • Neugründungen unter anderem Namen: In der Vergangenheit haben politische Bewegungen, deren Parteien verboten wurden, versucht, sich unter anderen Namen neu zu organisieren. Hier wären die Behörden besonders wachsam, um zu verhindern, dass eine verbotene Partei in neuer Form wieder aktiv wird.
  • Wahlchancen: Die Partei würde bei kommenden Wahlen nicht mehr als solche antreten können. Die ehemaligen Abgeordneten könnten jedoch als Unabhängige oder in neuen Gruppierungen kandidieren.

4. Politische und rechtliche Folgen eines Parteiverbots

Das Verbot einer Partei ist in der deutschen Geschichte äußerst selten. Es hat bedeutende politische und rechtliche Konsequenzen. Ein Parteiverbot könnte:

  • Die politische Landschaft verändern, da die Sitze der verbotenen Partei bei zukünftigen Wahlen nicht mehr durch diese Partei besetzt werden.
  • Proteste und Widerstände unter Anhängern der verbotenen Partei hervorrufen.
  • Das Verbot könnte von der betroffenen Partei oder von deren ehemaligen Mitgliedern als Märtyrertum dargestellt werden, was in bestimmten Milieus zu einer Radikalisierung führen könnte.

Fazit

Wenn eine Partei wie die AfD verboten würde, blieben die Abgeordneten, die in Parlamenten sitzen, zunächst im Amt. Sie könnten allerdings nicht mehr als Fraktion agieren und wären in vielen Fällen gezwungen, als parteilos zu arbeiten. Ihre Mandate würden sie jedoch nicht automatisch verlieren, da sie als Einzelpersonen vom Volk gewählt wurden und das Mandat nicht direkt an die Partei gekoppelt ist

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