Der 2001 verurteilte Reemtsma-Entführer Thomas Drach muss weitere 15 Monate in Haft bleiben.
Wegen versuchter Anstiftung zur räuberischen Erpressung verhängte das Hamburger Landgericht am Dienstag eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Haft werde nicht zur Bewährung ausgesetzt, sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Taeubner in ihrer Urteilsbegründung.
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