Fast sechs Jahre nach dem verheerenden Einsturz der Eislaufhalle von Bad Reichenhall ist der Angeklagte heute erneut freigesprochen worden. Nach Überzeugung des Landgerichts Traunstein ist der Bauingenieur nicht für den Tod von 15 Menschen mitverantwortlich.
Die Strafkammer habe nach Abwägung aller Argumente „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) entscheiden müssen, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Zenkel in der Urteilsbegründung. Am 2. Januar 2006 waren bei dem Einsturz der Halle überwiegend junge Menschen ums Leben gekommen.
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