Startseite Allgemeines Erneuter Schlag gegen international agierende Online-Anlagebetrüger – Internationaler Einsatz zur Bekämpfung von Cyberkriminalität im Finanzwesen
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Erneuter Schlag gegen international agierende Online-Anlagebetrüger – Internationaler Einsatz zur Bekämpfung von Cyberkriminalität im Finanzwesen

IO-Images (CC0), Pixabay
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Am 22.03.2023 wurde durch Ermittler des FK Cybercrime der ZKI Braunschweig unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Göttingen in Zusammenarbeit mit Eurojust und Europol erneut ein internationaler Einsatz in vier Ländern durchgeführt, bei dem neben der Sicherstellung zahlreicher weiterer Beweismittel und der Sicherung von Vermögenswerten auch fünf Beschuldigte im Alter von 29 bis 51 Jahren im europäischen Ausland festgenommen werden konnten.

Das umfangreiche Ermittlungsverfahren richtet sich gegen eine Tätergruppierung aus dem Bereich des sog. Cybertradings. Bei diesem in den vergangenen Jahren häufig anzutreffenden Kriminalitätsphänomen beraten angebliche Finanzexperten, die in aller Regel aus Callcentern im Ausland anrufen, die potentiellen Geschädigten über vermeintlich lukrative Anlage- und Finanzprodukte. Die Anleger werden dabei darüber getäuscht, dass die investierten Beträge tatsächlich gewinnbringend angelegt und auf Wunsch nebst den erzielten Gewinnen ausgezahlt werden. Die Täter gehen bei der Kommunikation hoch professionell nach einem eigens hierfür gefertigten Skript vor, welches alle theoretisch möglichen Handlungsalternativen der potentiellen Anleger abhandelt und die Reaktionsmöglichkeiten des vermeintlichen Finanzexperten darlegt. Das Ziel des vermeintlichen Finanzexperten ist regelmäßig, den Geschädigten zu einer zunächst verhältnismäßig geringen Investition in Höhe von 200-250 Euro zu bewegen. Anschließend wird er über den Einsatz von Handelsplattformen, auf die für ihn ein Kundenkonto errichtet wird, darüber getäuscht, dass sich seine Investition rasant positiv entwickelt. Die eingezahlten Gelder werden zu keinem Zeitpunkt einer Kapitalanlage zugeführt. Die für den Kunden sichtbare Handelsplattform ist ebenso wie das angebliche Kundenkonto ausschließlich zu Täuschungszwecken angelegt. Sobald ein Anleger eine (Teil-)Auszahlung wünscht, bricht der Kontakt zu seinem vermeintlichen Kundenberater regelmäßig ab oder das Investment erleidet infolge eines überraschenden Einbruchs einen Totalverlust. Rechtlich ist dieses Phänomen als gewerbs- und bandenmäßiger Betrug einzustufen, für den das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vorsieht.

Die Ermittlungen im hier anhängigen Verfahren richten sich gegen die betrügerischen Onlineplattformen „fx-leader.com“ (später „fxleader.com“ und „swiscapital.com“), „invcenter.com“, „interactive-trading.com“ und „qteck.io“, die nach bisherigen Erkenntnissen von derselben Tätergruppierung betrieben worden sind. Die Beschuldigten haben über die genannten Plattformen einen weltweiten Gesamtschaden von mind. 89 Mio. Euro bei über 33.000 Geschädigten verursacht. Allein in Deutschland beläuft sich der Schaden auf 22 Mio. Euro bei über 5.500 Geschädigten.

Bei den nun vollstreckten Ermittlungsmaßnahmen handelt es sich um Folgemaßnahmen des ersten Actiondays, welcher im Oktober 2021 stattfand. Nunmehr wurden in Bulgarien, Rumänien, Georgien und Israel u.a. 13 Objekte, davon fünf Callcenter, durchsucht, fünf Europäische Haftbefehle vollstreckt sowie zahlreiche Zeugen vernommen. Darüber hinaus wurden erneut zahlreiche Beweismittel beschlagnahmt, darunter 40 Mobiltelefone, Computer, elektronische Datenträger und Dokumente. Ferner konnten Vermögenswerte der Beschuldigten gesichert und deren Konten gepfändet werden.

Im Einsatz waren insgesamt 159 Polizeikräfte, davon 34 aus Niedersachsen. Des Weiteren waren 15 Staatsanwälte am Zugriff beteiligt, acht davon in Den Haag, u.a. auch zwei der Staatsanwaltschaft Göttingen, zwei in Rumänien, drei in Bulgarien und zwei in Georgien.

Die Niedersächische Justizministerin Kathrin Wahlmann lobt die erfolgreichen Ermittlungen: „Die Kriminalität verlagert sich zunehmend in die digitale Welt. Die Täter haben ihre Methoden angepasst und sich professionell organisiert. Dieser internationale Einsatz der niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Göttingen verdeutlicht jedoch einmal mehr, dass das Internet kein straffreier Raum ist. Die Strafverfolgungsbehörden haben durch die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Internet- und Computerkriminalität die erforderliche Fachkompetenz gebündelt und sich gut aufgestellt. Sie sind selbst im vermeintlich anonymen Internet über die eigenen Landesgrenzen hinaus in der Lage, die Täter zu ermitteln und diese sodann der deutschen Gerichtsbarkeit zu unterstellen. Ich bedanke mich deshalbbei der Staatsanwaltschaft Göttingen, insbesondere bei der Zentralstelle für Internet- und Computerkriminalität, und ihren Ermittlungsbeamten für ihre hervorragende Arbeit und gratuliere zu diesem Fahndungserfolg.“

Niedersachsens Innenministern Daniela Behrens erklärt: „Der Niedersächsischen Polizei ist hier in beispielhafter Zusammenarbeit mit der Justiz und den internationalen Strafverfolgungsbehörden ein beeindruckender Ermittlungserfolg gelungen. Die Arbeit der Ermittlungsgruppe des FK Cybercrime Braunschweig zeigt, dass unsere Polizei technisch wie operativ in der Lage ist, hochkomplexe Cybercrime- und Betrugsfälle aufzuklären und Täterinnen und Täter auch über Staatsgrenzen hinweg zu verfolgen und dingfest zu machen. Dieser Fall macht beispielhaft deutlich: je mehr sich die Aktivitäten von Kriminellen in den digitalen Raum verlagern, desto mehr kommt es bei der Ermittlungsarbeit und der Strafverfolgung auf innovative technische Lösungen und eine funktionierende internationale Kooperation an.“

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