Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 12. Juli 2024 erneut ein empfindliches Ordnungsgeld in Höhe von 750.000 Euro gegen die ZhongDe Waste Technology AG verhängt. Diese Entscheidung steht im Zusammenhang mit einer wiederholten Missachtung der gesetzlichen Offenlegungspflichten des Unternehmens.
Grundlage für die Verhängung der Strafe war ein Verstoß gegen § 325 des Handelsgesetzbuches (HGB), da die ZhongDe Waste Technology AG es versäumt hatte, die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 fristgerecht beim Betreiber des Bundesanzeigers zur Offenlegung einzureichen. Laut § 335 HGB ist das Bundesamt berechtigt, solche Verstöße mit empfindlichen Ordnungsgeldern zu sanktionieren, um die Einhaltung der Offenlegungsvorschriften sicherzustellen.
Besonders bemerkenswert ist, dass die ZhongDe Waste Technology AG keine Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt hat, was auf eine Akzeptanz der Strafe seitens des Unternehmens hindeutet. Dies könnte als Zeichen für interne Herausforderungen interpretiert werden oder auch als Bestrebung, das Kapitel ohne weitere rechtliche Auseinandersetzungen zu schließen.
Das erneute Eingreifen des Bundesamts für Justiz zeigt einmal mehr, wie wichtig die Einhaltung der Finanzberichterstattungspflichten in Deutschland ist. Unternehmen, die diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, müssen mit erheblichen finanziellen Konsequenzen rechnen, was in diesem Fall zu einer Strafe in sechsstelliger Höhe geführt hat.
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