Nr. 34/2022
In der Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 4.2.2022, die der Senat mit Beschluss vom 7.4.2022 zur Hauptverhandlung zugelassen hat, werden dem Angeklagten Kriegsverbrechen gegen Personen, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt.
Der Angeklagte soll – gemäß der Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft zur Anklageerhebung vom 11.3.2022 – im Dezember 2013 als Kämpfer der „Freien Syrischen Armee“ (FSA) bei Gefechten um die Stadt Homs an einer Leichenschändung zum Nachteil eines getöteten Soldaten der syrischen Streitkräfte beteiligt gewesen zu sein. Ab Februar 2014 soll sich der Angeschuldigte dann dem sogenannten Islamischen Staat („IS“) als Mitglied angeschlossen haben. Auf dem Herrschaftsgebiet der terroristischen Vereinigung soll er eine 15-tägige Ausbildung absolviert haben, wobei er auch im Einsatz mit Waffen geschult wurde. In der Folge soll der Angeschuldigte für den „IS“
Wachdienste verrichtet, an Kampfhandlungen teilgenommen und mit Rohstoffen, insbesondere Rohöl, gehandelt haben. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung für den „IS“ soll der Angeschuldigte jedenfalls zeitweise die Verfügungsgewalt über ein vollautomatisches Sturmgewehr vom Typ Kalaschnikow AK-47 und über ein russisches 23mm-Geschütz, welches auf einem Kampffahrzeug des „IS“ montiert gewesen sein soll, ausgeübt haben.
Die Hauptverhandlung wird am 15.6.2022, 10:00 Uhr im Saal II des Gerichtsgebäudes E, Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main beginnen und am 29.6., 6.7., 20.7., 27.7. und 3.8.2022 fortgesetzt werden. Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein.
Der Angeklagte befindet sich seit seiner Festnahme am 18.8.2021 in Untersuchungshaft, deren Fortdauer angeordnet wurde.
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 7.4.2022, Az.: 5-2 OJs 15/20-1/22
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