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Erpressen in Kryptowährung auch nicht mehr sicher

qimono (CC0), Pixabay
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Karlsruhe: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wurde ein 53-Jähriger am vergangenen Freitag, dem 29.07.2022, dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Karlsruhe vorgeführt.

Der Beschuldigte steht im dringenden Verdacht, bereits im Jahr 2019 einem Unternehmen mit der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion gedroht und in der Folge mehrere Hunderttausend Euro in der Kryptowährung Bitcoin erpresst zu haben.

Trotz vermeintlicher Anonymität der Kryptowährung Bitcoin und diverser Verschleierungsmaßnahmen des Tatverdächtigen gelang es durch aufwendige Ermittlungen des Kriminalkommissariats Karlsruhe unter Hinzuziehung eines Experten für Kryptowährungen des Polizeipräsidiums Freiburg, die digitale Spur der erpressten Bitcoins zurückzuverfolgen. In Verbindung mit Hinweisen aus der Öffentlichkeit konnte der 53-Jährige schließlich als Tatverdächtiger identifiziert und festgenommen werden. Im Rahmen der Ermittlungen wurde das Wohnhaus des Tatverdächtigen in der Schweiz in der vergangenen Woche durch Kräfte der Kantonspolizei Zürich und des Bundesamts für Polizei fedpol durchsucht. Durch die Rechtshilfe, die durch Polizeibeamte des Kriminalkommissariats Karlsruhe und den Experten für Kryptowährungen des Polizeipräsidiums Freiburg unterstützt wurde, konnten zahlreiche Beweismittel, hierunter auch sprengfähige Substanzen und unerlaubte Schusswaffen, sichergestellt werden.

Am vergangenen Freitag wurde der deutsche Tatverdächtige dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Karlsruhe vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe Haftbefehl erließ. Der Verdächtige wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Karlsruhe und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe dauern weiter an.

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