Justiz

Erpressung

johnhain (CC0), Pixabay
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Nach dem in der Anklageschrift vom 25.07.22 dargestellten Sachverhalt sollen die beiden Angeklagten dem Geschädigten sexuelle Kontakte zu einem jungen Mann vermittelt haben.

In der Folgezeit sei es demgemäß zu sexuellen Handlungen zwischen dem Geschädigten und dem 28-jährigen Angeklagten in der Wohnung des älteren Angeklagten gegen Bezahlung gekommen.

Ohne Wissen des Geschädigten habe der 56-jährige Angeklagte, welchem die Wohnung gehörte, Kameras und Handys mit Kamerafunktion in seiner Wohnung versteckt und mit diesen Videoaufzeichnungen von den sexuellen Treffen gefertigt.

Nach den Treffen habe der 56-jährige Angeklagte Kontakt zu dem Geschädigten aufgenommen, habe sich dabei als eine andere Person ausgegeben und den Geschädigten aufgefordert 15000 zu zahlen, da der Mann, mit welchem es zu sexuellen Kontakten gekommen sei, erpresst werde und die Erpresser die Filmaufnahmen verbreiten wollten, u.a. an die Firma des Geschädigten sowie dessen Ehefrau.

Der Geschädigte sei auf die Forderung eingegangen und habe den gewünschten Betrag an den Mann (28-jähriger Angeklagten) gezahlt, mit welchem er zuvor die Sexualkontakte gehabt habe.

Nach erneuten Aufforderungen und Vortäuschungen durch den bereits beim ersten Mal tätig gewordenen 56-jährigen Angeklagten sei es zu weiteren Zahlungen, in Höhe von 7500, 3560 und 1000 Euro gekommen.

Die Hauptverhandlung in diesem Verfahren wurde auf Dienstag, den 11.04.23, 09:00 Uhr, Saal 0.001 terminiert.

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