Würde die Frage von Rechtsanwalt. Dr. Späth mit JA beantwortet, dann wäre das sicherlich erschreckend.
Nachdem inzwischen auch die Tochtergesellschaften des Holzverarbeiters Insolvenzanträge gestellt hatten, kommt die Zeitschrift „Euro am Sonntag“ zu dem Ergebnis, dass die Anleger der Anleihen nur mit einer Insolvenzquote von ca. 0,4 % zu rechnen hätten, die Genussscheininhaber könnten sogar komplett leer ausgehen.
Das wäre für die ca. 10.000-12.000 Anleger wirklich eine Katastrophe!
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB empfehlen Anlegern daher auch dringend, neben der Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen zu lassen, da über das Insolvenzverfahren eine Schadenskompensation nicht möglich sein wird.
So sollten Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner mbB auch alle weiteren Möglichkeiten zur Schadenskompensation prüfen, insbesondere mögliche Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne.
Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner „stellt sich uns ernsthaft die Frage, ob die Anlegergelder prospektgemäß verwendet wurden. So sollen mit dem Geld der Anleger auch Werke in den USA/Übersee finanziert worden sein die aber gar nicht German Pellets gehören sollen. Auch konnten wir in Erfahrung bringen, dass an mehrere verbundene Unternehmen Darlehen vergeben wurden, wie z.B. Kago, die nun ebenfalls Insolvenz anmelden musste. Auch hier stellt sich uns die Frage, ob die Darlehensvergabe rechtens war. Wir sehen hier durchaus Ansatzpunkte für Prospekthaftungsansprüche“
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