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Erschwernis

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Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht beschlossen. Ursprünglich sollten Verbraucher damit besser gegen Irreführung und Täuschung geschützt werden.

Die diesbezüglichen Regelungen drohen nun jedoch weitgehend wirkungslos zu werden. So will die Bundesregierung die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche auf sechs Monate begrenzen – im vorangegangen Referentenentwurf waren noch drei Jahre vorgesehen.

Für Sammelklagen bei Massenschäden wie dem Abgasskandal wäre der neue Anspruch damit kaum wirksam, obwohl genau dies der Grund für die entsprechende europäische Richtlinie war. Auch beim Schutz vor unerwünschten Haustürgeschäften gibt es gar keine Verbesserungen für Verbraucher.

„Die Bundesregierung hat ihre Lektion aus dem Dieselskandal immer noch nicht gelernt. Ein Schadensersatzanspruch, der nach sechs Monaten verfällt, ist in der Praxis nicht viel wert. Sammelklagen, mit denen Verbraucher gemeinsam ihre Rechte gegen betrügerische oder täuschende Unternehmen durchsetzen können, sind dadurch auf dieser Basis praktisch ausgeschlossen. Das würde auch die EU-Pläne zur Stärkung von Verbraucherrechten durch die EU-Verbandsklage konterkarieren. Der Bundestag muss hier dringend nachbessern“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller.

Starker Schadensersatzanspruch als Reaktion auf Dieselskandal gefordert

Der im Gesetz vorgesehene, neue Schadensersatzanspruch bei Täuschung und Irreführung ist ebenso wie die EU-Verbandsklagenrichtlinie eine politische Antwort der EU auf den Dieselskandal. Beides soll Verbrauchern helfen, einfacher Schadensersatz zu erhalten. Anwendungsbeispiele sind vor allem Massenschäden wie eben der Dieselskandal oder mögliche Haftungsfälle von Online-Plattformen oder Anlagebetrug. Beim Dieselskandal war lange unklar, ob auch ein Hersteller Verbrauchern Schadensersatz schuldet. Mit dem neuen Gesetz hätte diese Lücke geschlossen werden können. Die Verkürzung der Verjährungsfrist auf sechs Monate würde es aus Sicht des vzbv allerdings so gut wie unmöglich machen, solche Sammelklagen einzureichen.

Mangelhafter Schutz vor Haustürgeschäften

Ebenso enttäuschend ist, dass der Gesetzesentwurf keinen besseren Schutz vor unerwünschten Haustürgeschäften vorsieht. Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des vzbv vom November 2020 halten 98 Prozent der Verbraucher diese für keine gute Möglichkeit, um Verträge abzuschließen oder Produkte zu kaufen. Der vzbv fordert deshalb einen besseren Schutz vor Haustürbesuchen. Diese sollten – ebenso wie Telefonwerbung – nur nach vorheriger Einwilligung zulässig sein.

Verbesserungen bei Kaffeefahrten

Zu begrüßen sind dagegen die geplanten Verbesserungen beim Vorgehen gegen unseriöse Anbieter von Kaffeefahrten. Der vzbv hatte kritisiert, dass die neuen Regelungen wie Informationspflichten und Vertriebsverbote nicht für Anbieter mit Sitz im Ausland gelten sollten. Diese Lücke wurde im Kabinettsentwurf erfreulicherweise geschlossen.

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