Da waren wir aber am heutigen Tage erstaunt, als wir einen Beitrag des Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein EV gelesen haben. Es geht um ein Urteil gegen einen BWF Vernittler aus Nürnberg, erstritten von der Kanzlei Gröpper Köpke aus Hamburg, die sich in der Eigenwerbung als Anlegerschutzkanzlei bezeichnet. Das ist kein geschützter Titel und keine geschützte Fachbezeichnung. Nun können wir in dem Artikel dann weiter nachlesen, dass es sich bei Rechtsanwalt Matthias Gröpper um einen Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht handeln soll. Nun, wenn dem so ist, ist das ja prima, denn uns ist bekannt, dass Rechtsanwalt Gröpper in einer juristischen Auseinandersetzung darauf Wert gelegt hat, dass er kein Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht se. Nun, möglicherweise hat Herr Gröpper, um seine Mandanten noch besser juristisch beraten zu können, ja mittlerweile eben genau diese Fachausbildung abgeschlossen, dass er sich jetzt so nennen darf. Möglich aber auch, dass hier der BSZ wieder einmal über das Ziel bei der Berichterstattung hinausgeschossen ist und Herrn Gröpper zum Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht ernannt hat. Vielleicht kann man den Titel, wenn Herr Gröpper den denn nicht hat, ja am Ende mit einem h onoris c ausa (ehrenhalber) versehen. Das würde ja vielleicht auch gehen. Wir haben dazu beim BSZ einmal mit einer Presseanfrage nachgefragt. Wir berichten, wenn wir eine Antwort dazu bekommen.
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