Seit dem 25.05.2018 gilt nach sehr langer Übergangsfrist europaweit die Datenschutzgrundverordnung. Eine Abmahnwelle wird befürchtet, weil viele Unternehmer Schwierigkeiten mit der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben haben. Die Rechtsanwälte Wilde Beuger Solmecke berichten, dass einem Mandanten eine Abmahnung zugestellt wurde. Der Betroffene hat eine Internetseite, die Daten auch an Dritte weiterleitet und Hilfetools von Google benutzt. Ein anderer Mandant hat offenbar keine Datenschutzerklärung auf der Seite….
Da viele Rechtsfragen unklar sind, drohen umfangreiche rechtliche Auseinandersetzungen, die sehr teuer werden können.
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