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Erste Änderung der Förderrichtlinie Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) Förderperiode 2021 bis 2027 − Förderrichtlinie JUVENTUS Mobilität stärken − für ein soziales Europa

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Erste Änderung
der Förderrichtlinie
Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus)
Förderperiode 2021 bis 2027
Förderrichtlinie
JUVENTUS
Mobilität stärken − für ein soziales Europa

Vom 12. April 2023

Die Förderrichtlinie − Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) Förderperiode 2021 bis 2027 – Förderrichtlinie ­JUVENTUS Mobilität stärken − für ein soziales Europa vom 13. Oktober 2022 (BAnz AT 17.10.2022 B2) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 2.1.1 wird nach dem letzten Absatz folgender Absatz angefügt:
„Bei der Umsetzung der Maßnahmen kann auch das EURES-Personal der Jobcenter und der Agenturen für Arbeit eingebunden werden.“
2.
Nach Nummer 2.2.7 wird eine neue Nummer 2.2.8 eingefügt:

„2.2.8 Verstetigung

Die Zuwendungsempfänger und Teilprojektpartner sollen eine Verstetigung des Projekts nach Ablauf der Förderung anstreben. Dazu soll unter anderem nach Möglichkeiten für eine Fortsetzung der Projektaktivitäten gesucht werden, zum Beispiel als Fördermaßnahmen der Jobcenter.“

3.
In Nummer 5 wird die Angabe „in Höhe von 2 Millionen Euro“ durch die Angabe „in Höhe von 3 Millionen Euro“ ersetzt.

Diese Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 12. April 2023

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
M. Löbbert

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