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ERSTE Deutschen Energie Genossenschaft! Fragen über Fragen?

andreas160578 / Pixabay
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Die erste Bilanz der Ersten Deutschen Energie Genossenschaft war bescheiden; aber jeder hat einmal klein angefangen. Was macht eigentlich eine Genossenschaft?

Rechtsform überhaupt richtig? Es wird doch Geld gesammelt und es gibt ein Zinsversprechen

Nun gut, die Altersvorsorgegenossenschaft in Potsdam bekam ähnliche Fragen gestellt und musste die Satzung ändern, weil es sich überhaupt nicht um einen Zusammenschluss nach dem Genossenschaftsgedanken handelte, sondern um eine Möglichkeit, Gelder einzusammeln. Für die investierenden Mitglieder stand hierbei nicht die Idee des Zusammenschluss im Mittelpunkt, sondern die hohen Zinsversprechen.

Ansonsten stellen sich schon weitere Fragen, die beantwortet werden müssen.

Auf der Internetseite findet der kundige Leser folgendes Team:

„Hier stellt sich unser (nebenamtlicher) Vorstand vor

Johannes Reinders

Vorstand, Diplom-Physiker

reinders@edegeg.de

Dietmar Schmuck

Vorstand,

schmuck@edegeg.de“

Im Genossenschaftsregister heißt es allerdings, dass nur Johannes Reinders Vorstand sei. Die Satzung bestimmt demgemäß, dass zwei Personen im Vorstand sein müssen.

Satzung-EDEG eingetragen

Jetzt klingeln die Ohren! Es geht um das Geld!

Flyer EDEG werbende Mitglieder, neu (HM, JR) vom 15.05.2019

Vollmundig wird um Vermittler geworben, die aktiv unterstützt werden….

1. Sie haben mit der EDEG einen attraktiven „Türöffner“ für Akquisegespräche.
Wenn die Kunden nicht von allein kommen, bedarf es einer „Speerspitze“ oder einer
außergewöhnlichen Idee, um –auch bildlich gesehen – „einen Fuß in die Tür zu bekommen. Wir stellen fest – das Angebot der EDEG interessiert die
Menschen.
2. Sie stellen ein Investment mit Mindestverzinsung plus Gewinnbeteiligung vor.
Hohe Sicherheit und gleichzeitig hohe Rendite, das wollen die meisten Anleger. Die EDEG hat ein Angebot, das beiden Kriterien gerecht wird.
3. Sie erhalten eine fundierte Ausbildung in Fachwissen und VerkaufsgesprächsFührung!
Drei Faktoren bestimmen über den Erfolg eines Verkaufsgespräches: Sachkompetenz, Beratungskompetenz und Beziehungskompetenz. Wir erklären Ihnen sehr genau, was wir machen und wie Sie herausfinden, ob es für Ihre
Gesprächspartner passt.
4. Sie können eine regelmäßige Vertriebsunterstützung nutzen.
Die wichtigen Geschäfte werden auch im SocialMedia-Zeitalter nicht über Facebook, sondern immer noch „face-to-face“ gemacht. Wir unterstützen Sie vor Ort persönlich in Ihrer Akquise und beim Abschluss Ihrer Geschäfte.
5. Sie beziehen ein einmaliges Werbehonorar plus Betreuungshonorar.
Werbende Mitglieder erhalten eine Honorarzahlung bei Eintritt des Mitgliedes und zusätzlich bei Verlängerung der Mitgliedschaft ein jährlich wiederkehrendes Betreuungshonorar für alle geworbenen Mitgliedschaften.

Mindestzinsen und weitere Steigerungen? Wirtschaftlich möglich oder juristisch zulässig?

Die Mitglieder erhalten für die heutigen Zeiten üppige Versprechen:

  • Mindestverzinsung von 3,0% auf die erbrachte Einlage,
  • Erhöhung auf 3,5% nach dem 3. Jahr,
  • Beteiligung an den Gewinnen der EDEG nach der  Mindestbeteiligungsdauer von 3 Jahren (plus laufendes Jahr)
  • weitere geldwerte Vorteile für investierende Mitglieder (im Rahmen unseres Mitgliederförderprogramms)

Seit wann ist ein solches Werbeversprechen bei Genossenschaften möglich? Die Beitrittserklärung und die AGB versprechen eine Verzinsung, ohne dass die Satzung diese Verzinsung zulässt. Oder haben wir etwas überlesen? Jedenfalls verlangt § 21a Genossenschaftsgesetz eine klare Regelung in der Satzung.

Beitrittserklärung_der_EDEG

AGB_und zusätzliche Hinweise_EDEG

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