Ein erfreuliches Signal für die Ex-Schlecker-Mitarbeiterinnen.
Eine frühere Schlecker-Mitarbeiterin aus Baden-Württemberg hat vor Gericht erfolgreich gegen ihre Kündigung geklagt. Das Landesarbeitsgericht teilte am Donnerstag in Stuttgart mit, dass das Arbeitsgericht Heilbronn entschied, dass in ihrem Fall die bei der Kündigung getroffene Sozialauswahl grob fehlerhaft war. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, ist die Kündigung aus diesem Grund unwirksam. Das Arbeitsverhältnis bestehe also weiter. Nach der Schlecker-Pleite gibt es bundesweit eine Klagewelle gekündigter Mitarbeiter.
Kommentar hinterlassen