In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Erste Oceanus Verwaltung GmbH, AG Hamburg HRB 105225, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch, Schmiedestr. 11, 25899 Niebüll, ist am 05.08.2016 um 12.50 Uhr angeordnet worden, daß Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Altern. InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hagen Frhr. von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.
Amtsgericht Niebüll, den 05.08.2016 5 IN 57/16
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