Vom Termin her könnte das sein. Stimmen unsere Recherchen zu dem Vorgang, dann sollte die Frist für die Stellungnahme gegenüber dem Amtsgericht Chemnitz in dieser Woche ablaufen. Im Anschluss dann wird das zuständige Insolvenzgericht mit dem zuständigen Insolvenzrichter, ganz schnell entscheiden, ob ein vorläufiges Insolvenzverfahren üer die Gesellschaft Ertse Oderfelder Beteiligungsgesellschaft, eröffnet wird. Theoretisch könnte die Gesellschaft natürlich noch ein eigenes Insolvenzverfahren beantragen,wenn sie dies für erforderlich hält, oder sogar dem Insolvenzantrag des Dritten der diesen beim AG Chemnitz eingereicht hat, zustimmen. Möglich aber auch das die Anwälte nachweisen können gegenüber dem Gericht das es keinen Insolvenzgrund gibt. Welche Anwaltskanzlei die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mit der Prüfung und Erarbeitung der Stellungnahme beauftragt hat, wissen wir nicht.
Wir sind aber mittlerweile auch der Meinung, das die Einleitung eines Insolvenzverfahrens ein guter Weg wäe um auch die umstrittenen Personen innerhalb der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft bei ihren Handlungen mehr zu kontrollieren wie sich die Anleger, mit denen wir gesprochen haben in den letzten Wochen und Monaten, das auch sehnlichst wünschen. Vielleicht setzt sich ja auch bei den Geschäftsführern der Gesellschaft die Einsicht durch, hier jemanden Neutrales ans Ruder zu lassen, den dann vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter.
Dieser Meinung bin ich auch. Der hat soviel Geld zusammengestohlen, dass er,
selbst wenn er verschiedenen Leute noch was abgibt, noch genügend hat.
Das glaub ich nicht,solche Menschen die vor gar nichts halt machen, werden auch davor nicht zittern und bestimmt wieder den Kopf aus der Schlinge ziehen.
Dann hat also schon das grosse Zittern bei Patrick Ebeling und dessen Kumpanen begonnen. Das grosse Zittern vor dem Knast.