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Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG- Der Beschluss des Insolvenzgerichtes

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Hier folgt nun auch der Beschluss des Amtsgerichtes zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens:

Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 15 IN 840/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, vertr.d.d. Erste Oderfelder Verwaltungsgesellschaft mbH Carolastraße 2, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8399
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Erste Oderfelder Verwaltungsgesellschaft mbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Sven Westen

ergeht am 02.01.2017 nachfolgende Entscheidung:

1.    Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Verwaltung eigenen Vermögens u.a.) wird am 02.01.2017 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2.    Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Frank-Rüdiger Scheffler
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 38226 11
Telefon geschäftlich: 037138226 0
Telefax: 0371 38226 23
Email geschäftlich: schulz@tiefenbacher.de
Website: www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de

bestellt.

3.    Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen – ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4.    Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 07.03.2017 anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstanden Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5.    Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, zur Anhörung über die Leistung eines Massekostenzuschusses im Falle der Massearmut und den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Mittwoch, 29.03.2017

11:00 Uhr

TU Chemnitz, Hörsaalgebäude, Reichenhainer Straße 90, 09126 Chemnitz (Einlass ab 10:00 Uhr)

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

6.    Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Mittwoch, 26.04.2017

7.    Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird vorläufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt.

Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:

Dr. Thomas Pforr
Langenfelder Straße 14
36433 Bad Salzungen

Dr. Christoph Sieprath
Neuenhöfer Allee 82
50935 Köln

Christian-H. Röhlke
Kastanienallee 1
10435 Berlin

Peter Stütz
c/o WSB Finanzdienste GmbH
Mühlstraße 90
73547 Lorch

Dr. Henning Leitz

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München

15 IN 840/16 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.01.2017

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