Das haben wir am heutigen Tage aus dem Umfeld des Insolvenzverwalters erfahren. Dieser wird noch heute dazu eine offizielle Presseerklärung veröffentlichen. Sobald uns diese vorliegt, finden Sie sie natürlich auch auf unserem Portal.
Zum Insolvenzantrag Lombardium hört man derzeit nichts Neues, nur dass das Gutachten über die Zuständigkeit des Gerichtes in Niebüll bis zum heutigen Tage nicht vorliegen soll. Unglaublich, wie viel Zeit sich manche vom Gericht bestellten Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens lassen. Wohlgemerkt, hier geht es nur um einen Streit über die Zuständigkeit des Gerichtes für das Insolvenzverfahren, nicht das Verfahren selber. Dazu kann es erst dann einen Auftrag geben, wenn das Gericht in Niebüll die Zuständigkeit für das Verfahren hat. Deutsche Bürokratie!
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