Alle Eintragungen zur angeblich, aber tatsächlich nicht existierenden Insolvenz der beiden obengenannten Unternehmen, sind offenbar aus dem Internet verschwunden. Nach unseren Informationen dazu hat die Kanzlei Gröpper Köpke aus Hamburg eine Unterlassungserklärung gegenüber beiden Gesellschaften abgegeben. Die Kanzlei Gröpper Köpke wird sicherlich erkannt haben, das man hier deutlich über das Ziel hinausgeschossen war und eine Auseinandersetzung vor Gericht im Verfahren einer Einstweiligen Verfügung sicherlich mit einem Urteil gegen die Kanzlei geendet hätte.
Dass der Fehler nun „relativ schnell“ behoben wurde, spricht ja auch für die Einsicht der Kanzlei Gröpper Köpke aus Hamburg. Seit Montag hatten uns zu diesem Vorgang erneut Anfragen in die Redaktion erreicht, da so mancher unserer User wohl erst am Montag das Arbeitsjahr begonnen hatte. Es sei also nochmals und damit sollte das dann aber auch geklärt sein, es gab keinen Insolvenzantrag von einer der beiden Gesellschaften. Derzeit gibt es dafür wohl auch keinerlei Grund.
Im Gegenteil, derzeit beschleunigt man wohl die Restrukturierung der Gesellschaften, verbunden mit einer möglichen Wandlung in eine AG, wenn die Anleger der beiden genannten Gesellschaften dem dann letztlich auch zustimmen.
Mit ins Boot nehmen will man sich wohl hier die ACON Bank aus München, die wir hier als sehr erfahren und sehr seriösen Sachwalter eines ordnungsgemäßen Ablaufes einer möglichen Wandlung sehen würden. Erste Gespräche soll es dazu bereits gegeben haben. Spannend wird sicherlich noch werden, welchen Wert die beauftragte WP-Gesellschaft für die noch in der Gesellschaft vorhandenen Pfändern dann bis zum 31. März diesen Jahres ermitteln wird.
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