Das Fragezeichen darf man sicherlich weglassen, denn es wäre die logische Folge der Rückforderungsaktion die man vor 2 Wochen gestartet hat von Seiten der genannten Gesellschaften. Alle die auf diese Aufforderung nicht reagiert haben, dürften jetzt vermutlich dann Empfänger eines Mahnbescheides sein. Damit wollen die Gesellschaften natürlich mehr Druck auf die Anleger ausüben, damit mehr Geld in die Gesellschaften zurückkommt. Wie aber werden die Anleger reagieren?Nun, so mancher wird dann sicherlich bezahlen, aber vermutlich der überwiegende Teil wird in Widerspruch gegen den Mahnbescheid gehen, dann wird es zu einer Klagebgründung der Gesellschaften die den Mahnbescheid beantragt haben kommen und dann zu einem Prozesstermin vor irgendeinem Amtsgericht in Deutschland. Das wiederum kann dann hunderte von Verfahren vor diversen Amtsgerichten in Deutschland bedeuten, oder man einigt sich unter den streitenden Parteien Anwalt der Gesellschaft und Anwalt des Anlegers zum Beispiel auf ein Musterverfahren vor einem Amtsgericht. Das wiederum birgt Gefahren für jede beteiligte Seite. Es wird nun sicherliuch spannender.
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