Startseite Allgemeines Erster Infinus Mit-Verantwortlicher aus der Untersuchungshaft entlassen- Er soll den Betrug gegenüber der Staatsanwaltschaft gestanden haben
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Erster Infinus Mit-Verantwortlicher aus der Untersuchungshaft entlassen- Er soll den Betrug gegenüber der Staatsanwaltschaft gestanden haben

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abers elber nur in geringem Umfang selber davon einen Proft gehabt haben.Möglicherweise hat er so eine Art „Kronzeugenregelung“ in Anspruch genommen haben. Für die anderen Infinus Patrone dürfte das keine gute Nachricht sein. Nach einem Bericht der SZ Online handelt es sich bei der freigelassenen Personum Jens Pardeike. Pardeike’s Freilassung erfolgte unter strengen Auflagen. Nach Meldungen von SZ-Online wollte auch RA Bullin aus der Haft entlassen werden. Das lehtne die Staatsanwaltschaft jedoch ab.Sie sieht bei RA Bullin Flucht und Verdunkelungsgefahr.

http://www.sz-online.de/nachrichten/infinus-manager-aus-u-haft-entlassen-2771768.html

14 Kommentare

  • Wurde Herr Brem nicht rot wenn ER sein Gehalt ( angeblich 15,000.00 Euro monat-
    -lich) in Empfang nahm, obwohl er doch schon den Verdacht hatte daß es im Finanzleister Ungereimtheiten gab.Warum lies er nicht die die abwegigen Bewertungen stoppen,daß wäre genauso sinnvoll gewesen wie die hohe Abfindung
    abkasieren.

  • hallo herr mannausdresden !

    Herr Franz Brem sollte mal erklären, woher das Geld war wo er bei seinem
    Ausstand damals bekam .Es stammte sicherlich auch schon von dem Anlagenkapital
    der Kleinanleger.Er sollte mal überlegen ob er sich diese hohe Summe wo er einsteckte sich auch ehrlich verdiente.
    Stattdessen sorgte Er später für den voraussichtlich hohen Verlust der zahlreichen
    Gläubiger und Kleinanleger.

  • @OutOfRecords:
    Macht es wirklich Sinn weiterhin zu leugnen und den Herren die Stange zu halten? Irgendwann sollte man sich seine Fehler, weil ich evtl. ein falsches Produkt vermittelt habe oder bei einem unehrlichen Arbeitgeber beschäftigt war, eingestehen.

  • …nach der Logik des Ganzen müßte ja nun endlich Bewegung in den ganzen Sachverhalt kommen.
    Sprich, nachdem nun ein „Geständnis“ vorliegt müßte ja auch alles klar sein.
    Dann warten wir mal ab ob und wann weitere Verhaftungen erfolgen, zumal es ja auch um Straftaten geht.

  • Alles Pla-Pla-Pla-Pla nützt wahrscheinlich eh nichts mehr,da daß viele Kapital der vielen Anleger wahrscheinlich eh verloren ist.Die einzigen wo gutes Geld verdienen
    sind die Anwälte.Warum eigentlich die Razia wenn die Staatsanwaltschaft nach über drei Monaten nichts vorweisen kann.Aber die Schuldigen zu entlassen, wo daß viele
    Geld der kleinen Anleger wahrscheinlich für den eigenen Luxus verprasselt haben,währe geredezu ein Horror.Von den Ratingagenturen,wo die reinsten Anlagenköder
    waren,redet zur Zeit auch niemand mehr.

  • Wenn Pardeike „gesungen“ hat, dann dürfte sich die Schlinge immer enger um den Hals der anderen ziehen. Denn wenn die alle reinen Gewissens wären, hätten sie nach drei Monaten ja mal etwas zur Sache äußern können. Pardeike hat man weichgeklopft, drei Monate in U-Haft inkl. Weihnachten, Neujahr und Geburtstag sind schon etwas anstrengend. Vor allem wenn man nicht ganz so unverschämt abkassiert hat wie die anderen Gestalten.
    Dass der Herr RA Bullin Haftbeschwerde einlegt, war klar. Nur diesmal hat sich die Justiz nicht von ihm dummlabern lassen wie ihm das früher öfters gelang. Die Show, die er da abgezogen hat, hat ihm wohl keiner mehr geglaubt.
    Interessant auch, auf welche Karte der Rest der Truppe setzt. Konsequent schweigen und darauf hoffen, dass die StA nicht genug Beweise findet? Oder doch noch ein Deal mit der StA? Oder in Kauf nehmen, ein paar Jahre in den Knast zu gehen und danach in Rente mit der ganzen Kohle, die irgendwo auf den Cook-Inseln, den Caymans oder sonstigen Steuerparadiesen in anonymen Gesellschaften versteckt wurde? Oder die Goldbarren im Wald hinter Schloss Moritzburg wieder ausgraben?
    Diese Strategie ist aber sehr risikoreich, denn auf schweren Betrug stehen bis 10 Jahre Gefängnis. Und wer garantiert, dass danach das schöne Leben beginnt und nicht ein Haufen Privatdetektive den Herrschaften an den Hacken klebt wie die Fliegen an der Scheiße?

  • Was genau fällt unter „alles“ in der Formulierung „alles eingestanden“?

    Der Grund für die Entlassung war eine Haftbeschwerde!
    Dass der Entlassungsgrund ein „Deal“ mit der Staatsanwaltschaft war, steht nirgends. Angebote, mit den Ermittlungsbehörden zusammen zu arbeiten gab es von Anfang an.Es gab auch eine zweite Haftbeschwerde, der nicht stattgegeben wurde. Diese zweite Haftbeschwerde überhaupt einzulegen, wäre bei einem möglichen, oder bereits bekannten, vollumfänglichen Geständnis eines anderen Beschuldigten etwas seltsam. Heißt also eher: Die Staatsanwaltschaft wartet noch immer auf das Ergebnis des Gutachtens zum Fall und kann bislang nichts vorweisen, was die weitere Inhaftierung zumindest dieses Angeklagten rechfertigen würde.

    Anmerkung der Redaktion:
    Man muss schon auf die Feinheiten in den Aussagen achten. das hat nichts mit dem „Angebot der Zusammenarbeit“ zu tun. Hier geht es um ein Geständnis, das die Herren das von Beginn an ablegen wollten ist mir nicht bekannt, und hier geht es um klare Aussagen die die Staatsanwaltschaft scheinbar bei der Aufklärung des Falles geholfen haben. Dann dürfte auch sicher
    der „Grad der Mitverschuldung“ nicht unbedeutend gewesen sein, so wie die persönliche Bereicherung. Das hat die Staatsanwaltschaft wohl hier so bewertet, das die positiven Aspekte für Jens Pardeike überwogen haben.
    http://www.versicherungsbote.de/id/4790920/Infinus-Vorstand-Jens-Pardeike-kooperiert-mit-Staatsanwaltschaft/

    • Feinheiten?!
      Das war ja meine Frage:
      Was genau fällt unter “alles” in der Formulierung “alles eingestanden”?
      Der ursprüngliche Vorwurf war, dass Zahlen geschönt wurden.
      Meinen Sie das, oder mehr?

      Wie erklären Sie sich, dass der Beschuldigte nach einer (!)Haftbeschwerde(!) entlassen wurde? Diese wäre nicht nötig gewesen, wenn es einen „Deal“ in der von Ihnen geschilderten Form gäbe.
      Das eine widerspricht dem anderen…

      Dann auch noch eine weitere Haftbeschwerde von jemandem, der einer schweren Straftat beschuldigt wird. Würde der im Internet lesen dürfen, hätte er es sicher gelassen ;)
      Alles Show? Auch manche Staatsanwälte lieben den Applaus ;)

  • Der Grund für die Freilassung war, dass der Haftbeschwerde des Inhaftierten stattgegeben werden mußte. Gäbe es einen „Deal“ im Sinne einer Kronzeugenregelung, wäre eine Haftbeschwerde eher unnötig gewesen.

    Anmerkung der Redaktion:
    Das ist nicht ganz richtig. Nach unseren Informationen hat es einen „Deal“ gegeben. Pardeike hat „alles eingestanden“ und den Ermittlungsbehörden umfassende Unterstützung bei der Aufklärung des Vorganges zugesagt. Da die Staatsanwaltschaft das „Verschulden von Pardeike“ als „gering“ im vergleich zu den anderen beteiligten ansieht. kam es wohl zu der Freilassung.

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