Home Allgemeines Ertrag & Sicherheit Vermögensberatung GesmbH will Anlegern helfen-hoffentlich nicht nur leere Worte!
Allgemeines

Ertrag & Sicherheit Vermögensberatung GesmbH will Anlegern helfen-hoffentlich nicht nur leere Worte!

Share
Share

Österreichische Ertrag & Sicherheit Vermögensberatung GesmbH (E & S) begleitet ihre Anleger in Sachen Halebridge Asset Management AG und SHEDLIN. An die Rechtsanwälte Dr. Schulte & Partner wenden sich vermehrt zahlreiche betroffene Anleger, welche mit der Halebridge Asset Management AG bzw. Halebridge Asset Management GmbH, Breslauer Straße 396 in 90471 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Robert G. Schmidt, Kauf- und Abtretungsverträge geschlossen haben.

Telefonisch und per Mail haben sich zahlreiche Anleger und Informanten aus Österreich und Deutschland gemeldet. Nach der Schließung der Halebridge durch die deutsche Finanzaufsicht BaFin und Teilinsolvenzen stellen sich eine Fülle von Fragen in Bezug auf die Werthaltigkeit der Investitionen.Verantwortung wahrnehmen und handeln Die Ertrag & Sicherheit Vermögensberatung Ges.m.b.H., Mariatroster Straße 231, in A-8044 Graz, vertreten durch die Geschäftsführer Manfred Zettl und Leopold Krauthaufer, geht jetzt voran und auf die Kunden zu, die Kauf- und Abtretungsverträge mit der Halebridge geschlossen hatten.

Geschäftsführer Leopold Krauthaufer im Gespräch: „Wir werden selbstverständlich den Vorgang begleiten und an der Seite unserer Kunden in Österreich und Europa stehen,wir haben schlimme Krisen wie den Bürgerkrieg in Teilrepubliken Jugoslawiens überstanden.“ Die E&S sieht sich auch als Opfer Dritter und zitiert aus dem Gutachten des Wirtschaftsrechtsexperten Rechtsanwalt Dr. Kobabe der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft „Das Geschäftsmodell ist aufsichtsrechtlich weder als Bankgeschäft noch als Finanzdienstleistung zu qualifizieren und ist das Geschäftsmodell im Hinblick auf die gesetzlichen

Anforderungen des KWG erlaubnisfrei – somit ohne Genehmigung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) – möglich“.Zuletzt erlaubt sich E&S die Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass aufgrund der Anlagevermittlung sie nicht direkt in das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Halebridge Asset Management GesmbH eingebunden ist.

Festzuhalten ist, dass die Ertrag & Sicherheit Vermögensberatung GmbH nach österreichischem Recht Kauf- und Abtretungsverträge betreffend Versicherungsverträge sowie geschlossene Fonds (Middle East Health Care, Latin American Property und Chinese Property) durch selbstständige Vermögensberater vermittelt hat. Nach österreichischem Recht ist der Berater verpflichtet, über die Risikoträchtigkeit der in Aussicht genommenen Anlage aufzuklären (9 Ob 85/09p, 2 Ob 53/10y). Darüber hinaus hat er nach seinen Möglichkeiten das Anlageprojekt zu überprüfen (3 Ob 13/04i).

Die E & S führt aus: „Diesen Verpflichtungen ist die Ertrag & Sicherheit nachgekommen, als sie das Anlageprodukt der Halebridge Asset Management AG erst vertrieb, als das oben zitierte Gutachten des Wirtschaftsrechtsexperten Rechtsanwalt Dr. Kobabe sowie die Beurteilung der Revisionskontor GmbH, wonach der Wert der Kaufpreisforderungen der Kunden per 30.09.2009 durch entsprechende Vermögenswerte abgedeckt wären, vorlagen und sie zum anderen feststellen konnte, dass die geschlossenen Fonds (respektive Unternehmensbeteiligungen) unter Mithilfe des angesehenen Immobilienprojektentwicklers Charlemagne Capital entwickelt wurden.“

Auch wurden die Projekte vor Ort von Vertretern der E & S besichtigt und kontrolliert,dabei waren unter anderem auch Vertreter der deutschen Wirtschaft und der Handelskammer anwesend. Vorortkontrolle sinnlos? Schockiert zeigen sich Beteiligte, die sich weltweit vor Ort von der Existenz der Projekteüberzeugt haben, wobei sie anlässlich der Besuche feststellen konnten, dass auch namhafte Vertreter der deutschen Wirtschaft und der deutschen Handelskammer bei diesen Projektbesichtigungen vor Ort anwesend waren. Mögliche Haftung für den Vertrieb nebensächlich – wirkliche Ursachen suchen und finden

Aktuell gilt: Es liegt ein Produkt vor, welches nach § 32 KWG genehmigungspflichtig war. Aus diesem Grund wurde die Halebridge Asset Management GmbH seitens der BaFin zur Rückabwicklung aufgefordert. Die Rückabwicklungsverfügung ist rechtskräftig.Die Halebridge Asset Management GmbH hat im November 2014 Schreiben an Kunden gerichtet, wonach die von der BaFin angeordnete Rückabwicklung der Geschäfte abgelehnt wird, da der Kauf- und Abtretungsvertrag keine Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung vorsehe und sohin der Kaufpreis zum vertraglichen Termin ausbezahlt werden würde. Dazu ist festzuhalten, dass dieses Schreiben eindeutig der klaren Anordnung der BaFin widerspricht. Eine Einordnung der Geschäftstätigkeit als genehmigungspflichtiges Bankgeschäft führt jedoch nicht zur Nichtigkeit des zugrundeliegenden Geschäftes, sondern bleiben die Verträge zivilrechtlich wirksam. Die Abwicklungsanordnung schafft jedoch eine öffentlich- rechtliche Verbindlichkeit zur Abwicklung der eingegangenen Verträge und somit zur Abwicklung der als Einlage angenommen Gelder.

In einem möglichen Insolvenzverfahren der Halebridge Asset Management GmbH ist anzuraten die Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden. Gemeinsam sollte versucht werden, eventuelle Haftungsansprüche gegen den Gutachtensverfasser Dr. Kobabe geltend zu machen. Halebrigde, Shedlin – Arbeitsgruppe gebildet Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner haben eine Arbeitsgruppe gebildet, um die komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen zu klären. Externe Rechtswälte sind eingebunden. Seitens interessierter Kreise sind eine Fülle von Informationen -brisante Internas – übergeben worden, die zur Zeit ausgewertet werden. Ziel ist es, dieAnleger möglichst Schadenersatz zukommen zu lassen. Gerne können vertrauliche Daten auch anonym übersandt werden auf elektronischem Wege oder per Post an die bekannte Adresse. Die Rechtsanwälte sichern Vertraulichkeit zu.  ist für den Inhalt verantwortlich.

Share
Written by
Die Redaktion -

Mitarbeiter der Redaktion sind kompetente Kollegen die seit 20 Jahren oder länger in der Branche sind. Wir verdienen kein Geld mit Anlegerschutz oder Ratings. Wir gehen unserem Beruf mit viel Freude nach, wissen aber auch das jede schlechte Nachricht in der Branche, ein Verkaufshindernis für uns ist. Helfen Sie uns schlechte Nachrichten zu vermeiden.Informieren Sie uns, wenn Sie etwas Neues und Wichtiges aus unserer Branche hören. Es sollte nachprüfbar sein für uns (Quellenangabe wenn möglich). Vielen Dank Die Redaktion

Leave a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Related Articles
Allgemeines

DKB Spam Mail will nur Ihre Daten

Natürlich ist das keine offiielle Mail der DKB Bank, sondern ein dreister...

Allgemeines

Chaos in Europa nach einem Trump-Sieg? Sorgen um Europas Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität

Ein mögliches Comeback von Donald Trump als US-Präsident sorgt in Europa bereits...

Allgemeines

Elon Musk bricht Online-Event auf X wegen technischer Probleme kurz nach Beginn ab

Am Montagabend veranstaltete Elon Musk eine digitale Version eines „Town Hall“-Events auf...

Allgemeines

Atomstrom soll es richten

Frankreich stellt ehrgeizigen Energie- und Klimaplan bis 2030 vor Frankreich hat sein...