Ob das eine gute Entscheidung der Anleger war? Wir sagen ganz klar nein aus unserer Sicht.
Die ERWE Immobilien AG hat eine Vereinbarung mit dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger unterzeichnet, die einen Schuldenschnitt vorsieht. Der Nennbetrag der Schuldverschreibung wird auf 7 Mio. Euro reduziert, und es erfolgt keine Verzinsung mehr ab dem 10. Juni 2023. Die Schuldverschreibung wird nachrangig gestellt. Die fälligen Zinsen in Höhe von rund 1,5 Mio. Euro sollen nach Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft über eine Barkapitalerhöhung nachgezahlt werden. Die Rückzahlung der reduzierten Schuldverschreibung erfolgt am 31. Dezember 2023.
Ein Investor aus dem Kreis der Großaktionärin garantiert die Rückzahlung der Anleihe und die Zahlung der Zinsen zusammen mit der Gesellschaft.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft wird über eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis 20:1 und eine Barkapitalerhöhung um bis zu 12 Mio. Euro abstimmen.
Die geplante Umwandlung der Anleihe in Eigenkapital wird nicht mehr stattfinden. Die Gesellschaft hat auch Vereinbarungen mit Investoren aus dem Kreis der Großaktionärin getroffen, die eine Garantie für die Zeichnung der neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung abgeben. Die Verpflichtungen der Investoren stehen jedoch unter bestimmten Bedingungen, einschließlich der rechtswirksamen Beschlüsse der Hauptversammlung und anderer Zustimmungen.
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