ERWE Immobilien AG
Frankfurt am Main (vormals: München)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz zum 31. Dezember 2018
der ERWE Immobilien AG, Frankfurt am Main
Aktiva
Stand am 31.12.2018 | Stand am 31.12.2017 | |
EUR | EUR | |
A. Anlagevermögen | ||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 5,00 | 5,00 |
II. Sachanlagen | ||
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 253,00 | 469,00 |
III. Finanzanlagen | ||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 9.279.495,56 | 0,00 |
2. Sonstige Ausleihungen | 0,00 | 2,00 |
9.279.495,56 | 2,00 | |
9.279.753,56 | 476,00 | |
B. Umlaufvermögen | ||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 7.175.832,52 | 0,00 |
2. Sonstige Vermögensgegenstände | 179.573,74 | 0,00 |
7.355.406,26 | 0,00 | |
II. Guthaben bei Kreditinstituten | 16.264.015,94 | 841.061,84 |
23.619.422,20 | 841.061,84 | |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 2.588,23 | 0,00 |
32.901.763,99 | 841.537,84 | |
Passiva |
||
Stand am 31.12.2018 | Stand am 31.12.2017 | |
EUR | EUR | |
A. Eigenkapital | ||
I. Gezeichnetes Kapital | 16.562.922,00 | 1.100.000,00 |
– bedingtes Kapital: EUR 5.081.250,00 (Vj. EUR 0,00) | ||
II. Kapitalrücklage | 11.948.401,78 | 107.621,08 |
III. Gewinnrücklagen | ||
Gesetzliche Rücklage | 13.834,53 | 13.834,53 |
IV. Bilanzverlust | -1.832.279,54 | -591.512,99 |
26.692.878,77 | 629.942,62 | |
B. Rückstellungen | ||
Sonstige Rückstellungen | 219.057,66 | 115.160,04 |
C. Verbindlichkeiten | ||
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 5,31 | 0,00 |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.305.856,78 | 90.535,10 |
3. Sonstige Verbindlichkeiten | 4.683.965,47 | 5.900,08 |
5.989.827,56 | 96.435,18 | |
32.901.763,99 | 841.537,84 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2018
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Firmenname laut Registergericht: | ERWE Immobilien AG |
Firmensitz laut Registergericht: | Frankfurt am Main |
Registereintrag: | Handelsregister |
Registergericht: | Frankfurt am Main |
Register-Nr.: | HRB 113320 |
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens
Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs.
Kapitalrücklage
Im Rahmen der am 28. Dezember 2018 eingetragenen Kapitalerhöhung um EUR 6.400.422 wurde das Aufgeld in Höhe von EUR 11.840.780,70 in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt.
Bilanzverlust
Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag von Euro 591.512,99 (Vorjahr: EUR 176.659,41) enthalten.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 3.835.299,46 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 5.989.827,56 (Vorjahr: Euro 96.435,18).
Von den Verbindlichkeiten entfallen auf Verbindlichkeiten aus Steuern Euro 11.963,75 (Vorjahr: EUR 281,81) und EUR 1.597,44 (Vorjahr: EUR 0,00) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.
Finanzergebnis
Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge betreffen mit EUR 285.379,86 (Vorjahr: EUR 0,00) und die Zinsen und ähnliche Aufwendungen mit EUR 371,47 (Vorjahr: EUR 0,00) verbundene Unternehmen.
Außergewöhnliche Aufwendungen
Die Aufwendungen für die Ende 2018 vollzogene Kapitalerhöhung beliefen sich auf TEUR 928.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten bestehen zum 31.12.2018 Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften in Höhe von Euro 2.000.000,00 und aus Gewährleistungsverträgen (Schuldbeitritt) von ebenfalls EUR 2.000.000,00 für an Tochtergesellschaften gewährte Kredite.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte (ohne Vorstand) keine eigenen Mitarbeiter.
Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
Axel Harloff | Dipl. Kaufmann |
Heinz-Rüdiger Weitzel | Dipl. Ingenieur |
Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
Dr. Olaf Hein (Aufsichtsratsvorsitzender) | Dipl. Kaufmann |
Dr. Holger Henkel (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) | Rechtsanwalt und Dipl. Verwaltungswirt |
Carsten Wolff | Kaufmann |
Frankfurt, 16. April 2019
ERWE Immobilien AG
Vorstand
Axel Harloff
Heinz-Rüdiger Weitzel
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2018
der ERWE Immobilien AG, Frankfurt am Main
Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||
Stand am 1.1.2018 | Zugänge | Abgänge | Stand am 31.12.2018 | |
EUR | EUR | EUR | EUR | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 13.209,82 | 0,00 | 0,00 | 13.209,82 |
II. Sachanlagen | ||||
Betriebs- u. Geschäftsausstattung | 16.989,07 | 0,00 | 0,00 | 16.989,07 |
III. Finanzanlagen | ||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 9.279.495,56 | 0,00 | 9.279.495,56 |
2. Sonstige Ausleihungen | 54.285,87 | 0,00 | 54.285,87 | 0,00 |
54.285,87 | 9.279.495,56 | 54.285,87 | 9.279.495,56 | |
84.484,76 | 9.279.495,56 | 54.285,87 | 9.309.694,45 |
Kumulierte Abschreibungen | ||||
Stand am 1.1.2018 | Zugänge | Abgänge | Stand am 31.12.2018 | |
EUR | EUR | EUR | EUR | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 13.204,82 | 0,00 | 0,00 | 13.204,82 |
II. Sachanlagen | ||||
Betriebs- u. Geschäftsausstattung | 16.520,07 | 216,00 | 0,00 | 16.736,07 |
III. Finanzanlagen | ||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
2. Sonstige Ausleihungen | 54.283,87 | 0,00 | 54.283,87 | 0,00 |
54.283,87 | 0,00 | 54.283,87 | 0,00 | |
84.008,76 | 216,00 | 54.283,87 | 29.940,89 |
Buchwerte | ||
Stand am 31.12.2018 | Stand am 31.12.2017 | |
EUR | EUR | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 5,00 | 5,00 |
II. Sachanlagen | ||
Betriebs- u. Geschäftsausstattung | 253,00 | 469,00 |
III. Finanzanlagen | ||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 9.279.495,56 | 0,00 |
2. Sonstige Ausleihungen | 0,00 | 2,00 |
9.279.495,56 | 2,00 | |
9.279.753,56 | 476,00 |
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Zu dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 sowie zum zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 erteilen wir folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
An die ERWE Immobilien AG, Frankfurt am Main
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der ERWE Immobilien AG, Frankfurt am Main, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht (nachfolgend zusammengefasster Lagebericht) der ERWE Immobilien AG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und |
― |
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 16. April 2019
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Jens Lingthaler, Wirtschaftsprüfer
Dirk Heide, Wirtschaftsprüfer
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