Das macht aus unserer Sicht Sinn, denn wir kennen Familien, bei denen das eine Familienmitglied bei der SGT AG investiert war und das andere bei der SGB Vault AG. Nun wird man sich als Anleger mit der Schweizer Finanzmarktaufsicht in Verbindung setzen müssen, um sein Eigentum zurückzubekommen. Das Gute an der Sache ist, dass die Goldbestände wohl alle vorhanden sind, wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren haben. Trotzdem wird man sicherlich nicht ohne Weiteres an sein Eigentum herankommen. Möglicherweise setzt nun eine Diskussion ein, ob das Gold wieder an die SGT AG, ein Unternehmen, das sich im Konkurs befindet, zurückübertragen werden muss.
Durch die zahlreichen Kontakte in der Schweiz und zu den Behörden, die wir innerhalb der IG in den letzten Monaten aufgebaut und gepflegt haben, wollen wir hier für die Anleger unsere Stimme einbringen. Betroffene Anleger der SGB Vault AG können sich nun auch über unsere IG SGT AG anmelden. Die Mitgliedschaft ist wie immer kostenfrei. Es ist durchaus möglich, dass die wohlgemeinte Aktion des Vertriebs noch zu juristischen Auseinandersetzungen mit den beteiligten Personen führen kann.
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