Das Landesgericht Salzburg hat am Mittwoch den bekannten „Plagiatsjäger“ Stefan Weber zu einer Entschädigungszahlung von 4.000 Euro verurteilt. Das nicht rechtskräftige Urteil erfolgte aufgrund einer Klage des Rektors der Universität Klagenfurt, Oliver Vitouch, wegen übler Nachrede.
Weber, der seit Jahren Persönlichkeiten aus Politik und Wissenschaft Plagiate vorwirft, stand nun selbst vor Gericht. Ihm wurde vorgeworfen, in einem Internetforum behauptet zu haben, Rektor Vitouch hätte zwei entlassene Mitarbeiterinnen weiter verfolgt und ruiniert.
Vor Gericht äußerte sich Weber selbstkritisch über sein Verhalten in sozialen Medien, betonte aber, zu den Aussagen in seinem Blog zu stehen. Die Klägerin argumentierte, man müsse Grenzen setzen und zeigen, dass nicht alles ohne Konsequenzen möglich sei.
Das Gericht verurteilte Weber wegen übler Nachrede und verpflichtete ihn zur Veröffentlichung des Urteils sowie zur Zahlung der Entschädigung und Verfahrenskosten. Weber hatte argumentiert, er habe den Rektor keiner Straftat bezichtigt und die schwerwiegenden Folgen für die entlassenen Frauen seien wahr.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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