Robert Zollitsch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Kirchenaustritt positiv beurteilt.
Zollitsch in Fulda teilte am Mittwoch in Fulda mit, dass die Kirche eine Gemeinschaft des Glaubens sei. Diese existiere in Deutschland als Körperschaft öffentlichen Rechts. Dies könne man nicht trennen. Und man könne nicht Mitglied der Gemeinschaft bleiben und gleichzeitig zu weigern, die Kirchensteuer zu zahlen, entschieden die Leipziger Richter.
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