Die Kern– und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) wiesen in den ersten drei Quartalen 2015 in der Abgrenzung der Finanzstatistik einen Überschuss in Höhe von 0,9 Milliarden Euro aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stand dem Zuwachs der Einnahmen um 6,8 % auf 162,7 Milliarden Euro ein Anstieg der Ausgaben um 4,4 % auf 161,8 Milliarden Euro gegenüber. In den ersten drei Quartalen 2014 hatte es noch ein kommunales Finanzierungsdefizit von 2,7 Milliarden Euro gegeben. Die positive Entwicklung der kommunalen Einnahmen resultierte auch aus einer Korrektur der Angaben für die Extrahaushalte im ersten Halbjahr 2015 sowie Sondereffekten im dritten Quartal 2015 bei diesen Berichtseinheiten.
Die Steuern als bedeutendste Einnahmekategorie der Gemeinden und Gemeindeverbände stiegen in den ersten drei Quartalen 2015 um 6,4 % auf 57,2 Milliarden Euro. Dabei nahm die Gewerbesteuer als wichtigste Steuerart der Gemeinden und Gemeindeverbände um 5,2 % zu. Deutlich stärker stiegen der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit + 8,2 % und der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit + 15,6 %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich der Bund auf diesem Wege im Jahr 2015 an der Finanzierung der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden beteiligt.
Bei den Verwaltungs- und Benutzungsgebühren erzielten die Gemeinden und Gemeindeverbände im ersten bis dritten Quartal 2015 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum Einnahmen von 19,8 Milliarden Euro (+ 11,8 %). Die Schlüsselzuweisungen der Bundesländer stiegen um 2,4 % und die Investitionszuweisungen um 3,0 %.
Auf der Ausgabenseite haben die Gemeinden und Gemeindeverbände im Berichtszeitraum 39,8 Milliarden Euro für soziale Leistungen aufgewendet. Das waren 7,4 % oder 2,7 Milliarden Euro mehr als im ersten bis dritten Quartal des Jahres 2014. Sehr dynamisch entwickelten sich in Folge des Zuzugs von Schutzsuchenden während des Berichtszeitraums die Ausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die um 79,2 % auf 2,0 Milliarden Euro stiegen. Die Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII an natürliche Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen lagen mit 19,8 Milliarden Euro um 4,1 % über dem Vorjahresniveau. Die Leistungen an Arbeitsuchende nach dem SGB II stiegen im ersten bis dritten Quartal 2015 um 4,2 % auf 9,5 Milliarden Euro. Für die Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII gaben die Kommunen 6,8 Milliarden Euro aus, das entsprach einem Anstieg von 10,4 %. Hierbei spielt eine Rolle, dass minderjährige Schutzsuchende Ansprüche auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben.
Die Personalausgaben waren im ersten bis dritten Quartal um 4,0 % höher und beliefen sich auf 42,4 Milliarden Euro. Die Ausgaben der Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände für den laufenden Sachaufwand erreichten 36,7 Milliarden Euro. Das waren 5,7 % mehr als im ersten bis dritten Quartal 2014.
Bei den Sachinvestitionen war im ersten bis dritten Vierteljahr 2015 ein Rückgang von 4,1 % auf 16,0 Milliarden Euro zu verzeichnen. Darunter waren Ausgaben für Baumaßnahmen im Wert von 11,9 Milliarden Euro. Dabei ist zu beachten, dass die zurzeit laufenden und erst in Nachtragshaushalten geplanten Investitionsmaßnahmen, die zur Unterbringung von Schutzsuchenden notwendig sind, zum großen Teil noch nicht abgeschlossen und bezahlt wurden. Der Zuzug von Schutzsuchenden wird sich deswegen erst in den nächsten Quartalen auf den Nachweis der Sachinvestitionen in der vierteljährlichen kommunalen Kassenstatistik auswirken.
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