Natürlich wird auch das jetzt wieder ein Wettbewerb um Anlegermandate werden, wenn sich die Nachrichten zum Unternehmen Deutsche Lichtmiete bestätigen, denn eines ist klar, hier sind tausende von Anlegern betroffen.
In Deutschland kann man sich, um seine Rechte zu sichern, dann nur bedingt selber vor Gericht vertreten und ab dem Landgericht gibt es sogar einen Anwaltszwang.
Ob man vor einem Amtsgericht oder einem Landgericht einen Prozess führen muss, hängt dann, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, vom Streitwert des Falles an. Es ist also nur ganz natürlich, dass sich dann auch auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwälte um Mandate von betroffenen Anlegern bewerben.
Heute läuft der Wettbewerb natürlich vorwiegend im Internet. Diese Werbung der Anlegerschutzanwälte ist aber auch ein Wettbewerb der Ideen, wie man dann möglicherweise das Geld der Anleger retten kann, zumindest einen Teil davon.
Das kostet natürlich Geld, so Rechtsanwalt Reime, denn es ist mein Beruf, Anleger zu vertreten und damit verdiene ich ein „tägliches Brot“. Das Arbeit bezahlt werden muss, das ist doch legitim, so Reime.
Das Gute für den Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten ist aber, dass nicht jeder Rechtsanwalt nehmen kann, was er will an Gebühren. Das geht im Berufsstand der Rechtsanwälte nicht. Hier gibt es eine Rechtsanwalts-Vergütungsverordnung an die wir als Kammermitglieder und zugelassene Rechtsanwälte gebunden sind.
Das natürlich die Gegner den Berufsstand in Misskredit bringen wollen, um nicht zu viele Gegner gegen sich zu haben, auch das ist nachvollziehbar. Entscheiden muss letztlich immer der Mandant, was ihm und ob ihm Recht zu bekommen etwas wert ist, auch wenn man niemals einen Erfolg garantieren kann.
Seien Sie also nicht verwundert, sollte sich die Nachricht von der Hausdurchsuchung und den Ermittlungen gegen das Unternehmen Deutsche Lichtmiete bestätigen, wenn sie viel Werbung lesen werden, auch von mir, so Jens Reime.
In jedem Vorgang, wo es Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft gibt, gilt natürlich auch immer die Unschuldsvermutung.
Neben einer strafrechtlichen Seite, gibt es aber eben dann auch eine zivilrechtliche Seite. Die ist oft völlig anders gelagert als die strafrechtliche Seite. Hier geht es vor allem darum, einen Vermögensverlust einzugrenzen und auch herauszufinden, wie es überhaupt zu der Situation kommen konnte. Eine Volksweisheit besagt, „der Erfolg hat viele Väter, der Misserfolg einen“. In solchen Vorgängen, wie sich hier einer bei der Deutschen Lichtmiete möglicherweise anbahnt, hat auch der Misserfolg viele Ursachen.
Bedenken Sie bitte auch, so Rechtsanwalt Jens Reime, wir leben nicht in einer Bananenrepublik, bis eine deutsche Staatsanwaltschaft solche Maßnahmen dann auch in die Realität umsetzt, da müssen schon gravierende Verdachtsmomente vorliegen.
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