Nach der Razzia im Anwesen von Ex-US-Präsident Donald Trump lehnt das Justizministerium Forderungen nach einer Veröffentlichung des Dokuments ab, mit dem die Behörden den richterlichen Durchsuchungsbeschluss erwirkt haben.
Das Ministerium erklärte gestern, das Dokument müsse zum Schutz „laufender Ermittlungen“, bei denen es auch um die nationale Sicherheit gehe, unter Verschluss bleiben.
Die eidesstattliche Erklärung der Ermittlungsbehörden enthalte „höchst wichtige und detaillierte Ermittlungsfakten“, außerdem „hochsensible Informationen über Zeugen“. Sollte ein Gericht die Veröffentlichung des Dokuments anordnen, müssten so viele Passagen geschwärzt werden, dass der Text keinen bedeutungsvollen Inhalt mehr aufweisen würde, so das Justizministerium.
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