Nun, kein Unternehmen will auf der Warnhinweisliste einer Finanzaufsichtsbehörde stehen. Genau das ist aber bei dem hier aufgeführten Unternehmen der Fall. Natürlich schaut man sich, wenn es sich um ein deutsches Unternehmen handelt, diese auch einmal im Unternehmensregister an.
Gefunden haben wir dabei die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz des Unternehmens aus dem Jahre 2016. Diese weist einen nicht gedeckten Fehlbetrag im siebenstelligen Bereich aus. Wirtschaftlich ist es also, zumindest im Jahre 2016, kein wirtschaftlich sonderlich starkes Unternehmen.
Das bietet das Unternehmen geschäftlich an laut seiner eigenen Internetseite:
„Bei Händlern und Dienstleistern die einem unbekannt sind stellt sich der Verbraucher häufig die Frage, ob er auch die entsprechende Leistung für den Zahlungsbetrag erhält. Wer auf eine zuverlässige und stressfreie Geschäftsabwicklung Wert legt, kann sich mit dem treuhänderischen Zahlungsservice absichern. Selbst bei Anbietern im Finanz- und Versicherungsbereich, die auf eine Vorauszahlung bestehen. Mit den Zahlungsdienstleistungen der esepa Finance GmbH hat der Verbraucher die Kontrolle über den Zahlungsfluss.
Der Anbieter erhält den Zahlungsbetrag erst nach ordnungsgemässer Leistung. Dies bietet Käuferschutz und fördert das Vertrauen gerade bei Online-Geschäften.“
Eine möglicherweise für diese Dienstleistung erforderliche BaFin-Gestattung können wir nicht auffinden.
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