Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ihre Vertriebseinschränkungen für binäre Optionen und für Differenzgeschäfte (CFD) nun zum zweiten Mal für drei weitere Monate verlängert: Das Verbot der Vermarktung und des Verkaufs von binären Optionen an Kleinanleger in der EU gilt nunmehr bis 1. April 2019.
Die Beschränkungen der Vermarktung und des Verkaufs von finanziellen Differenzgeschäften (contracts for difference, CFD) an Kleinanleger wurden bis 30. April 2019 verlängert. Der Inhalt der Beschränkungen bleibt unverändert. Die ESMA und die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) sehen die Verlängerung der Maßnahmen als wichtigen Schritt im Sinne des kollektiven Anlegerschutzes.
Eine derartige Produktintervention ist das äußerste Mittel der Aufsichtsbehörden, um zu verhindern, dass Anleger für sie stark nachteilige oder unverhältnismäßig riskante Produkte erwerben. Sie kommt nur dann in Betracht, wenn entstehenden Risiken nicht durch andere aufsichtsrechtliche Instrumente begegnet werden kann. Produktinterventionsmaßnahmen sind bei erheblicher Gefährdung des Anlegerschutzes oder des Funktionierens der Finanz- oder Warenmärkte, oder bei einer Bedrohung der Stabilität des Finanzsystems möglich.
Erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz können sich aus der Ausgestaltung und den Risiken von Finanzprodukten ergeben, wie zum Beispiel bei der Vermarktung komplexer und intransparenter Finanzprodukte an Kleinanleger. Dies trifft auf binäre Optionen und Differenzgeschäfte zu: Es handelt sich um hochkomplexe Produkte, zu denen oft nur intransparente Informationen zur Verfügung stehen und die häufig durch aggressive Vermarktung vertrieben wurden.
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