Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA (European Securities Markets Authority) hat am 12. November 2013 eine Stellungnahme dazu veröffentlicht, wann das Zusammenwirken von Aktionären nicht als Acting in Concert zu werten ist.
Die so genannte White List richtet sich an Kapitalmarktteilnehmer und grenzt abgestimmte Verhaltensweisen, die keine Angebotspflicht zur Folge haben, von denjenigen ab, die ein Pflichtangebot nach sich ziehen. Acting in Concert liegt nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) vor, wenn Aktionäre oder deren Tochterunternehmen ihr Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft abstimmen, indem sie sich etwa über die Stimmrechtsausübung verständigen oder zur dauerhaften und erheblichen Änderung der unternehmerischen Ausrichtung der Zielgesellschaft zusammenwirken. Die BaFin begrüßt die veröffentlichte White List als wichtige Orientierungshilfe beim Verständnis der bestehenden Übernahmevorschriften. Eine Änderung der Rechtslage ist damit nicht verbunden.
Quelle:BaFin
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