esmart-invest.com: BaFin ermittelt gegen Esmartinvest

Published On: Mittwoch, 14.06.2023By

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Esmartinvest. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis auf seiner Website esmart-invest.com an.

Finanz- und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unterneh¬men bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforder¬liche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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