In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 79949 eingetragenen ETAX Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Kölner Str. 184 – 186, 50226 Frechen, z.Zt. ohne Geschäftsführer
Geschäftszweig: Geschäftsmäßige Hilfeleistungen in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG
ist am 28.08.2019, um 16:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt und Steuerberater Ulrich Förster, Martinstr. 22 – 24, 50667 Köln bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 47/19
Amtsgericht Köln, 28.08.2019
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