Morgens den Kamin aus dem Baumarkt geholt – abends schon kuschelige Wärme im romantischen Ambiente genießen. Dabei auch noch Heizkosten sparen und die Umwelt schonen. Dieses traumhafte Szenario verprechen Anbieter von Ethanol-Kaminen. Doch Werbung und Wirklichkeit klaffen auseinander.
Falsche Versprechen viermal abgemahnt.
Der Handel lockt mit falschen Versprechen. Das ergab ein im Herbst 2010 durchgeführter Marktcheck der Verbraucherzentrale Hamburg. 25 Werbeauftritte haben wir untersucht. Drei Händler sowie einen Hersteller haben wir wegen irreführender Werbung abgemahnt.
Mancher Händler wirbt damit, dass Ethanol-Kamine eine effektive Zusatzheizung sind, mit der man seine Heizkosten massiv senken kann. Dabei trifft man immer wieder auf ein Argument: Beim Verbrennen von Ethanol verbleibe die gewonnene Wärme – anders als bei herkömmlichen Kaminen – zu 100 Prozent im Raum, da kein Kaminabzug notwendig sei. Was dabei jedoch verschwiegen wird: Bei dieser Art des „Heizens“ ist häufiges starkes Lüften erforderlich, ansonsten steigt die CO2-Konzentration bedenklich an. Der vermeintliche Vorteil von Ethanol-Kaminen ist somit dahin. Mit Ethanol-Kaminen heizt man buchstäblich zum Fenster hinaus.
Ein Internethändler: Einsichtig
Ein Internethändler warb auf seiner Webseite mit der hohen Ergiebigkeit des Brennstoffs Ethanol. Dadurch seien die Energiekosten „sehr niedrig“. Diese Folgerung ist schlicht falsch. Zwar ist der Brennwert von Ethanol tatsächlich höher als bei anderen Energieträgern; dafür ist er aber mit 30 bis 40 Cent pro Kilowattstunde auch der mit Abstand teuerste Brennstoff. Selbst mit Strom zu heizen ist da noch billiger. Der betreffende Händler hat sich nach erfolgreicher Abmahnung verpflichtet, diese Werbung zukünftig zu unterlassen.
Praktiker und Hornbach: Trickreich
Besonders geschickt agieren die Baumärkte Praktiker und Hornbach: Sie bieten ihre Ethanol-Kamine in speziellen, dem Thema „Heizen“ gewidmeten Katalogen an. Dadurch wird der Eindruck vermittelt, Ethanol-Kamine seien genauso zum Heizen geeignet wie beispielsweise Kaminöfen. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Ethanol-Kamine dürfen nicht zum Heizen eingesetzt werden, da sie keinen Rauchabzug haben. Hornbach war trotz Aufforderung der Verbraucherzentrale nicht bereit, seine Ethanol-Kamine aus seinem Katalog „Welt des Heizens“ herauszunehmen.
Max Bahr: Vorbildlich
Aus Verbrauchersicht vorbildlich zeigte sich dagegen Max Bahr. In dem Katalog „Kamine & Öfen“ der Hamburger Baumarktkette heißt es klar und deutlich: „Bio-Ethanol-Öfen dienen ausschließlich der Dekoration und sind nicht als Raumheizer geeignet.“
Gebrüder Schulte: Verpflichtet
Anbieter von Ethanol-Öfen preisen ihre Produkte häufig auch als „energieeffizient“ an. Doch mit der Energieeffizienz ist es nicht weit her. So bewarb die Hersteller-Firma „Gebrüder Schulte GmbH Co KG“ ihre Produkte mit der Aussage, die entstehende Wärme bleibe „zu 100 Prozent“ im Raum, was Heizkosten einspare. Zudem entstünden keine schädlichen Abgase. Doch die Zulassung der Öfen als sogenannte „Dekorative Feuerstelle“ hat bestimmte Voraussetzungen: So darf maximal 0,5 l/h Brennstoff (Ethanol) verwendet werden. Weiterhin darf ein maximaler CO2- Gehalt (5000 ppm) in der Raumluft nicht überschritten werden, was über ausreichendes Lüften sichergestellt werden soll. Zusätzlich muss die Bedienungsanleitung den Hinweis enthalten, dass das Gerät nicht für die Raumheizung geeignet ist.
Nach dem Kauf findet man in der Betriebsanleitung der Fa. Schulte tatsächlich den notwendigen Sicherheitshinweis, dass das Gerät nicht zur Raumheizung geeignet ist. Auch wird vor Erstickung durch einen zu hohen CO2-Gehalt gewarnt, sollte die Frischluftzufuhr nicht ausreichend sein. Dies sei während des Betriebs über ein gekipptes Fenster sicherzustellen. Doch spätestens jetzt wird jedem klar, dass die Wärme nicht zu 100 Prozent im Raum bleiben kann, da für einen ordnungsgemäßen Betrieb das Fenster zu kippen ist. Die jetzt zugeführte Frischluft ist kühler als die Raumluft, was folglich zu einem Energieverlust führt. Die versprochene Heizkostenersparnis ist äußerst fraglich.
Die „Gebrüder Schulte GmbH Co KG“ ist zwischenzeitlich einer Abmahnung der Verbraucherzentrale Hamburg nachgekommen und hat sich verpflichtet, entsprechende Werbeaussagen zu unterlassen.
Das ZDF-Magazin WISO hat diesen Fall in einem Beitrag aufgegriffen und weitere Herstellerversprechen unter die Lupe genommen. Unter dem Motto „Gefährliche Zimmerkamine“ kommen auch Opfer der neuen Trend-Öfen zu Wort. Den WISO-Beitrag vom 16. August 2010 können Sie hier sehen.
Und wenn man so einen Kamin schon im Haus hat?
Hat man einen Ethanol-Kamin im Haus, so ist beim Betreiben Einiges zu beachten:
Ein schneller Aufbau ist möglich, da der Kamin nicht an einen Schornstein angeschlossen werden muss. Es entfällt somit eine Abnahme durch den Schornsteinfeger.
Zwar entsteht bei der offenen Flamme durchaus Wärme, aber auch Kohlenstoffdioxid: Ein halber Liter verbranntes Ethanol erzeugen etwa die gleiche Menge Kohlendioxid wie 12 bis 16 Menschen in einer Stunde ausatmen. Deswegen ist eine ausreichende Belüftung des Raums notwendig und der Heizeffekt nur gering. Mit Ethanol Kaminen kann und sollte man nicht heizen. Die Kamine sind nur als Dekorations-Objekte geeignet.
Mindestabstände zu hitzeempfindlichen und brennbaren Materialien wie Holz oder Papier sind erforderlich. Ein Stand auf dem Teppich ist nicht möglich. Bei Wandkaminen ist eine zulässige Befestigung auf der Tapete zu prüfen.
Die offene Flamme im Haus, vor der jede Feuerwehr warnt, braucht besonderes Augenmerk. Gerade mit Kindern oder Haustieren ist sicherzustellen, dass die Flamme nie unbeaufsichtigt brennt.
Besonders gefahrenträchtig ist das Befüllen bzw. Nachfüllen der Geräte, wobei es zur Verpuffung kommen kann. Es sollte nie während des Betriebs nachgefüllt werden, auch nicht direkt nach dem Erlöschen der Flamme. Das Gerät muss vorher abgekühlt sein. Die vorgesehene Füllmenge nicht überschreiten! Verschüttetes Ethanol muss mit trockenen Tüchern umgehend aufgewischt werden und die Tücher sind außerhalb der Wohnung zu entsorgen.
Das Ethanol muss gut verschlossen in einem anderen Raum aufbewahrt werden, in dem es keine offenen Flammen gibt. Im Haus sollten nicht mehr als 5 Liter aufbewahrt werden.
Diese Hinweise wurden bei der Beratung in Bau- und Supermärkten allerdings vernachlässigt, wie Testkäufe des NDR-Fernsehens (Markt) mit Unterstützung der Energieberatung der Verbraucherzentrale Hamburg gezeigt haben. Der ausführliche Beitrag vom 8. Februar 2010 ist in der NDR-Mediathek unter Bioethanol-Kamine zu sehen
Noch Fragen?
Weitere Fragen beantwortet Ihnen gern die Energieberatung der Verbraucherzentrale .
Quelle: VBZ Hamburg
Kommentar hinterlassen