Nach zähen Verhandlungen haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat im Frühjahr 2024 die bahnbrechende „Recht auf Reparatur“-Richtlinie verabschiedet, die darauf abzielt, die Reparierbarkeit von Produkten zu verbessern. Diese Initiative steht im Einklang mit den Zielen der Ampelkoalition in Deutschland, die sich in ihrem Koalitionsvertrag zur Förderung der Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit von Produkten verpflichtet hat. Dennoch steht die Umsetzung eines entsprechenden nationalen Reparaturgesetzes noch aus.
Keo Sascha Rigorth, Teamleiter für Mobilität und Reisen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), betont die Bedeutung dieser Entwicklung: „Ein Recht auf Reparatur stellt einen wesentlichen Verbraucherschutz dar. Verbraucherinnen und Verbraucher streben zunehmend nach haltbaren und reparierbaren Produkten, was nicht nur Ressourcen schont, sondern auch finanzielle Einsparungen mit sich bringt. Der Übergang von einer Wegwerfgesellschaft zu einer Wertschätzenden Gesellschaft ist angesichts steigender Preise unerlässlich.“
Rigorth weist darauf hin, dass die aktuell hohen Reparaturkosten ein erhebliches Hindernis für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen, um defekte Produkte reparieren zu lassen. Als Lösung schlägt der vzbv die Einführung eines bundesweiten Reparaturbonus vor. Dieser Bonus würde durch einen Herstellerfonds finanziert, in den Produzenten von weniger nachhaltigen Produkten höhere Beiträge einzahlen müssten, während Hersteller langlebiger und reparaturfreundlicher Produkte weniger belastet würden. Die Mittel aus diesem Fonds würden direkt bei der Reparatur an die Verbrauchenden ausgeschüttet, was eine doppelte Gewinnsituation sowohl für den Geldbeutel der Verbrauchenden als auch für die Umwelt schafft.
Diese Forderungen verdeutlichen den wachsenden Druck auf die Bundesregierung, handfeste Maßnahmen zur Förderung der Reparaturkultur in Deutschland zu ergreifen, und unterstreichen das wachsende Bewusstsein für nachhaltigen Konsum und den Schutz natürlicher Ressourcen.
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