Angesichts einer Vielzahl an neuen Verkehrsmitteln mit Batteriebetrieb und dem notwendigen Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Umwelt begrüßt der vzbv die Novellierung der EU-Batterien-Richtlinie.
Insbesondere wird begrüßt, dass Verbraucher verlässlichere Informationen erhalten, Sammelziele sowie die Rückgewinnung von Rohstoffen verbessert und technologische Neuerungen berücksichtigt werden sollen. Darüber hinaus bedarf es aber einer verbraucherfreundlichen Kennzeichnung, die über Ladezustand und Haltbarkeit von Akkumulatoren informiert sowie einer umweltfreundlichen Konstruktion und Wiederaufbereitung.
Beim Kauf eines elektrischen Gebrauchtwagens, eines gebrauchten E-Bikes, Pedelecs etc. haben Verbraucher bisher keine Informationen darüber in welchem Zustand sich die Batterie befindet. Verbraucher müssen sich künftig auf objektive und vergleichbare Angaben zum Zustand der Fahrzeugbatterie verlassen können. Nur dann sind fundierte Kaufentscheidungen möglich. Aber nicht nur beim Kauf gebrauchter Produkte, sondern auch beim Neukauf eines Produkts, hat der Verbraucher nur die Möglichkeit sich für ein nachhaltiges Produkt zu entscheiden, wenn er über die Umweltfreundlichkeit/Langlebigkeit ausreichend informiert ist. Die Förderung von Rohstoffen für Batterien ist mit Umwelt- und Sozialproblemen verbunden, deshalb ist es umso wichtiger Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit und effiziente Recyclingverfahren sicherzustellen.
Die ausführlichen Positionen zur Novellierung der EU-Batterien-Richtlinie finden Sie im Download-Bereich.
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