Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf einen einheitlichen Behindertenausweis und eine einheitliche Behindertenparkkarte geeinigt. Damit sollen Menschen mit Behinderungen in allen EU-Ländern von gleichen Spezialkonditionen und bevorzugten Behandlungen profitieren.Zu den von den EU-Staaten zu gewährenden Sonderbehandlungen gehören beispielsweise verbilligte Tickets, Assistenz und Zugang zu reservierten Parkplätzen. Die Sonderbehandlungen müssen den Inhabern des EU-Behindertenausweises für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten gewährt werden.
Darüber hinaus steht es den EU-Ländern frei, ob sie die Sonderbehandlungen allen Unionsbürgern gewähren oder nur den Inhabern einer nationalen Behindertenkarte.Der EU-Behindertenausweis wird sowohl in physischer als auch in digitaler Form erhältlich sein. Die EU-Behindertenparkkarte wird nur in physischer Form ausgestellt, Länder können aber freiwillig eine digitale Form anbieten.
Die entsprechende Richtlinie soll noch unter der belgischen Ratspräsidentschaft in der ersten Jahreshälfte 2024 in Kraft treten.
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