Ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten im Auftrag der deutschen Bundestagsfraktion der Grünen hat den Vorschlag der EU-Kommission zur Lockerung des Gentechnikrechts scharf kritisiert. Die Pläne würden EU- und internationales Recht verletzen, so die Gutachter.
Vorsorgeprinzip verletzt
Laut dem Gutachten sind die Pläne unvereinbar mit dem im Lissabon-Vertrag festgeschriebenen Vorsorgeprinzip. Dieses Prinzip besagt, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um mögliche Risiken abzuwenden, auch wenn diese Risiken noch nicht vollständig geklärt sind.
Die EU habe sich darüber hinaus im „Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit“ zu einzelfallbezogenen Risikoprüfungen verpflichtet, bevor Genetisch Veränderte Organismen (GVO) angewendet werden dürfen.
NGOs sehen sich bestätigt
In Österreich sehen sich ARGE Gentechnik-frei und Global 2000 durch das Gutachten in ihrer Kritik an den Plänen der EU-Kommission bestätigt.
„Der Vorschlag widerspricht den selbst auferlegten Regeln der EU und internationalen Verpflichtungen“, kritisierte ARGE Gentechnik-frei. Sollte die Kommission die Pläne durchsetzen wollen, müsse Österreich Rechtsmittel einlegen, so die NGO.
Global 2000 appellierte an EU-Parlament und Regierung, „diesen Deregulierungsvorschlag zurückzuweisen“.
Kritik an „Greenwashing“
Die Kritiker der EU-Pläne befürchten, dass diese zu einer Ausweitung des Einsatzes von GVO führen könnten. Sie warnen vor möglichen Risiken für die Umwelt, die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Biodiversität.
Die EU-Kommission argumentiert hingegen, dass die neuen Regelungen für mehr Innovation und Wettbewerb in der Landwirtschaft sorgen würden. Die Pläne sieht sie als Teil des Green Deal, dem Ziel, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen.
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