Das EU-Gericht hat entschieden, dass die EU-Kommission nicht ausreichend Transparenz bei der Beschaffung von Corona-Impfstoffen gezeigt hat. Die Richter in Luxemburg befanden, dass die Kommission zu Unrecht Dokumente zurückgehalten hat, insbesondere in Bezug auf potenzielle Interessenkonflikte und Haftungsregelungen für die Impfstoffhersteller. Gegen dieses Urteil kann noch Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.
Während der Pandemie 2020 und 2021 verhandelte die Kommission im Auftrag der EU-Mitgliedstaaten Verträge über große Mengen Impfstoff mit Pharmaunternehmen. Als 2021 EU-Abgeordnete und Bürger Einsicht in diese Verträge forderten, gewährte die von Ursula von der Leyen geleitete Kommission nur begrenzten Zugang. Dies führte zu Klagen, denen das Gericht nun teilweise stattgegeben hat.
Bemerkenswert ist das Timing des Urteils: Es fällt einen Tag vor der Abstimmung im EU-Parlament über eine mögliche zweite Amtszeit von der Leyens als Kommissionspräsidentin.
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