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EU Kompromiss

Ralphs_Fotos (CC0), Pixabay
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Die EU-Länder haben einen Kompromiss im Disput über die Asylreform erzielt, wie die spanische Ratspräsidentschaft vermeldet. Dieser Konsens, welcher in einer Sitzung der ständigen Vertreter in Brüssel beschlossen wurde, ermöglicht die Implementierung der sogenannten Krisenverordnung. Diese gilt als essenzielles, abschließendes Element der anstehenden Asylreform.

Die Krisenverordnung impliziert striktere Maßnahmen für den Fall, dass die Asylsysteme aufgrund eines Zustroms von Flüchtlingen überbelastet erscheinen. Solche Maßnahmen könnten unter anderem die Verlängerung des Zeitraums beinhalten, in dem Personen inhaftiert werden können, und die Erweiterung der Gruppe von Menschen, die sich strengen Grenzverfahren unterziehen müssen.

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, äußerte ihre Zufriedenheit über den erreichten Konsens hinsichtlich dieses zentralen Aspekts der geplanten Asylreform. Auf Twitter bezeichnete sie die Einigung als signifikanten „Gamechanger“ und begrüßte den politischen Konsens der EU-Länder ausdrücklich.

Dieser Kompromiss ebnet den Weg für entscheidende Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, welche für den Abschluss der Asylreform notwendig sind. Der Grund für die wochenlangen Verzögerungen bei den Verhandlungen über den Krisenmechanismus waren insbesondere humanitäre Bedenken, die von Deutschland geäußert wurden.

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