Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Das Gesetz soll große Unternehmen zur Verantwortung ziehen, wenn sie von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren.
Die Vereinbarung sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Mindestumsatz von 150 Millionen Euro Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten einhalten müssen. Dazu gehört, dass sie Risiken für Menschenrechte und Umweltschutz ermitteln und Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung dieser Risiken ergreifen.
Unternehmen, die gegen diese Sorgfaltspflichten verstoßen, können vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden. Sie können mit Bußgeldern bis zu zwei Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes belegt werden.
Das Gesetz gilt auch für Unternehmen außerhalb der EU, die in der EU einen Umsatz von mehr als 300 Millionen Euro erzielen. Die Einigung auf das Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt für den Schutz von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten. Das Gesetz wird dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit übernehmen.
Einige Unionspolitiker und Vertreter der Wirtschaft äußerten in der Vergangenheit Bedenken hinsichtlich des Gesetzes. Sie fürchteten einen erhöhten bürokratischen Aufwand für Unternehmen und Wettbewerbsnachteile gegenüber Unternehmen aus Drittstaaten, die nicht von diesen Regeln betroffen sind.
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