Die BaFin hat ein Dokument veröffentlicht, in dem sie verschiedene Fragen zur europäischen Offenlegungsverordnung beantwortet.
Die EU-Offenlegungsverordnung enthält unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Auslegung Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern Schwierigkeiten in der Praxis bereitet. Auch die von der Europäischen Kommission bereitgestellten Fragen und Antworten, die sie im Juli 2021 und im Mai 2022 zur Offenlegungsverordnung veröffentlicht hatte, werfen Anwendungsfragen auf. Mit ihrer Meldung vom 29. Juni 2022 hatte die BaFin daher angekündigt, die noch bestehenden Fragestellungen zu analysieren und ihren eigenen Handlungsspielraum auf diesem Gebiet zu prüfen.
Mit den nun vorgelegten neuen Fragen und Antworten 2-4 veröffentlicht die BaFin erste Ergebnisse. Sie plant zudem, die Liste der Fragen und Antworten fortlaufend zu erweitern. Die in den Antworten enthaltene Rechtsauffassung legt die BaFin bis auf Weiteres ihrer Verwaltungspraxis zugrunde. Änderungen können sich jedoch dann ergeben, wenn die Europäische Kommission oder der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden hiervon abweichende Einschätzungen veröffentlichen.
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