Güter und Substanzen, die für Folter und Hinrichtungen missbraucht werden können, sollen nicht zum Export vermarktet werden – dafür sprach sich der Ausschuss für internationalen Handel des EU-Parlaments gestern Nachmittag aus. Die Anti-Folter-Regeln der EU sollen damit verschärft und ausgeweitet werden: Neben einem Verbot von Werbung bei Ausstellungen und in Onlinekatalogen soll unter anderem auch die Durchfuhr solcher Waren durch die EU verboten werden und eine Regel, die es ermöglicht, verdächtige neue Substanzen zu überprüfen, umgesetzt werden.
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