Auch in der neuen EU-Prospektverordnung, die ab 21. Juli gilt, nimmt der Verbraucherschutz neben der Harmonisierung des Aufsichtsrechts
und der Aufsichtspraxis eine wichtige Funktion ein. Die neue EU-Prospektverordnung ist Teil der Bemühungen für die Europäische Kapitalmarktunion und regelt das Wertpapierprospektrecht neu.
Mit der neuen EU-Prospektverordnung soll sich der Anlegerschutz verbessern.
Neue Regeln für Wertpapierprospekte
Prospekte sind Informationen, die die Ungleichheit aufheben sollen. Investoren müssen sich angesichts fehlender anderer Informationsmöglichkeiten auf die Richtigkeit von Prospekten verlassen können. In den Erwägungen schreibt die EU wie folgt:
„Damit die Anleger fundierte Anlageentscheidungen treffen können, sollten diese Informationen ausreichend und objektiv sein und in leicht zu analysierender, knapper und verständlicher Form verfasst und präsentiert werden. Die in einem Prospekt enthaltenen Informationen sollten an die Art des Prospekts, die Art und die Umstände des Emittenten, die Art der Wertpapiere und daran, ob es sich bei den Anlegern, an die sich das Angebot richtet, ausschließlich um qualifizierte Anleger handelt, angepasst werden. Ein Prospekt sollte keine Informationen enthalten, die nicht wesentlich oder für den Emittenten und die betreffenden Wertpapiere nicht spezifisch sind, da dies die für die Anlageentscheidung relevanten Informationen verschleiern und so den Anlegerschutz unterlaufen könnte.“
Das Wertpapierprospektrecht steht vor einer grundlegenden Neuordnung: Ab Juli gilt die neue EU-Prospektverordnung. Öffentliche Angebote von Wertpapieren oder ihre Zulas- sung zum geregelten Markt sind an gesetzliche Pflichten gebunden. Anbieter von Wertpapieren müssen Anleger beispielsweise in einem Prospekt über Chancen und Risi- ken der Investition informieren. Diese Wertpapierprospekte sind für Verbraucher selten leicht verständlich, weil sie mitunter Hunderte Seiten umfassen. Deshalb sollen Prospekte klare Zusammenfassungen enthalten.
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