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EU-Siegel für Biolebensmittel: Pflicht noch nicht im Handel angekommen

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Egal ob Öko-Wein, biologisch angebautes Obst und Gemüse oder Bioeier aus Deutschland, Spanien, Polen oder den Niederlanden: Wer beim Kauf von Lebensmitteln auf Bioqualität Wert legt, soll Produkte aus ökologischem Anbau am einheitlichen EU-Biosiegel besser erkennen können.

Seit 1. Juli müssen verpackte Biolebensmittel, die innerhalb der Europäischen Union produziert und verkauft werden, in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ohne Wenn und Aber mit dem EU-Biosiegel gekennzeichnet werden. Bei einer Stichprobe nach dem verbindlichen Stichtag fielen allerdings noch gravierende Mängel auf: In sechs Läden wurden mehr als 80 verschiedene Biolebensmittel gefunden, die nicht korrekt gekennzeichnet waren. Dabei hatten Hersteller und Händler zwei Jahre zur Umsetzung Zeit.
Aber noch immer sind viele Bioprodukte nicht richtig gekennzeichnet. Entweder fehlt das übergeordnete, europäische Siegel komplett, oder es wird fehlerhaft verwendet. Dies sind eindeutige Verstöße. Um Käufern den Durchblick bei der weiterhin existierenden Vielzahl von Zeichen und Siegeln auf dem europäischen Markt an Bioprodukten zu erleichtern, gibt es hier die nötige Orientierung:
Ein Siegel für alle: Deutsche Lebensmittel aus biologischem Anbau konnten hiesige Verbraucher bislang anhand des nationalen sechseckigen Biosiegels erkennen. In den europäischen Nachbarländern fehlte ein eigenes Biozeichen bisher. Zur besseren Orientierung wurde deshalb vor zwei Jahren die Öko-Kennzeichnung in der Europäischen Union verbessert – und zwar für sämtliche Lebensmittel, deren Zutaten mindestens zu 95 Prozent aus ökologischer Landwirtschaft stammen. Das EU-Biosiegel garantiert, dass die Vorgaben der EG-Öko-Verordnung, wie Gentechnikfreiheit, artgerechte Tierhaltung oder Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel, bei der Herstellung eingehalten worden sind. Die Übergangsfrist zur verbindlichen Einführung des EU-Biosiegels ist am 30. Juni in sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten abgelaufen. Nun ist der Biosiegel-Aufdruck auf allen verpackten Lebensmitteln Pflicht!
Garantierte Kontrolle: Zu erkennen ist das EU-Biosiegel an zwölf weißen Sternen auf grünem Grund, die ein stilisiertes Blatt bilden. Auf der Verpackung muss außerdem im Sichtfeld des Logos ein Code zur Kontrolle aufgedruckt sein. Dieser Code setzt sich zusammen aus dem Kürzel des Mitgliedsstaates, dem Begriff „Bio“ oder „Öko“ in der jeweiligen Landessprache und der Referenznummer der Kontrollstelle. Außerdem muss angegeben werden, ob das Produkt aus EU-Landwirtschaft oder Nicht-EU-Landwirtschaft stammt. Nur wenn alle Rohstoffe aus einem Erzeugerland stammen, darf das Land namentlich genannt werden. Ansonsten finden Verbraucher nur den vagen Hinweis „EU-Landwirtschaft oder Nicht EU-Landwirtschaft“, der nicht sehr hilfreich ist.
Deutsches Biosiegel kein Ersatz: Bei den geforderten Standards ist das europäische Logo mit dem deutschen Biosiegel vergleichbar. Deshalb darf das deutsche Biosiegel weiterhin mit den Zeichen ökologischer Anbauverbände – etwa von Demeter oder Bioland – neben dem europäischen Logo zur gemeinsamen Biokennzeichnung von Lebensmitteln verwendet werden. Aber das deutsche Zeichen dient lediglich als Länderkennung und ist kein Ersatz für die europäische Auszeichnung.
Achtung Ausnahmen: Biolebensmittel aus Ländern außerhalb der Europäischen Union müssen nicht mit dem EU-Logo gekennzeichnet werden. Eine freiwillige Kennzeichnung importierter Ware ist jedoch möglich. Auch lose Bioware ist bisher noch von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

Quelle:VBZ NRW

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